Kaarst: Neue Entwässerungsgebühr
Die Niederschlagswassergebühr wird jetzt gesplittet berechnet.
Kaarst. Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für NRW von 2007 gilt für Kommunen ein neuer Veranlagungsmaßstab bei der Entwässerungsgebühr. Auch in Kaarst muss diese nun gesplittet erhoben werden.
Die Schmutzwassergebühr ergibt sich weiterhin aus dem Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr wird seit dem 1. Januar 2008 dagegen nach der Größe der bebauten bzw. befestigten Flächen, von denen das Wasser über eine Leitung oder beispielsweise über eine Straße in die Kanalisation gelangt, berechnet.
Die geänderte Grundlage der Entwässerungsgebühren kann für den einzelnen Grundstückseigentümer sowohl steigende als auch sinkende Kosten bedeuteten. Im Ergebnis werden aber in keinem Fall zusätzliche Gebühren für die Stadt erzielt. Die Einführung der Niederschlagswassergebühr diene lediglich der Steigerung der Gebührengerechtigkeit, so die Stadtverwaltung.
Der neue Veranlagungsmaßstab hat einen enormen Beratungsaufwand ausgelöst, da sämtliche bebauten, überbauten oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage fließt, in Quadratmetern erfasst werden mussten.
Die Entwässerungsgebühren nach der aktuellen Rechtsprechung wurden erstmalig mit dem Grundbesitzabgabenbescheid 2010 am 8. Januar dieses Jahres veranlagt. Mit Datum vom 15. Januar wurde die angekündigte rückwirkende Veranlagung der Entwässerungsgebühren für die Jahre 2008 und 2009 durchgeführt. Damit wurden die Jahresbescheide über Grundbesitzabgaben bezüglich der Entwässerungsgebühren von 2008 und 2009 aufgehoben.
Rückfragen zur Einführung der Niederschlagswassergebühr werden montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter 02131/987913 beantwortet.