Keine Windräder in Allerheiligen

Zwei Anlagen sollen südlich von Hoisten entstehen.

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Neuss. Der Hinweis aus dem Kreishaus kam per Telefon: Schon in den nächsten Tagen können die Stadtwerke Neuss (SWN) mit der Genehmigung für den Bau von zwei Windkraftanlagen südlich von Hoisten rechnen. Das bestätigte das Unternehmen auf Anfrage.

Für die Bürgerinitiative „Pro Windkraft“ und die ihren Abwehrkampf unterstützenden Stadtverordneten ist das ein starkes Stück. Sie sprechen von Wortbruch der Stadtwerke, weil es aus ihrer Sicht nun doch kein öffentliches Beteiligungsverfahren gibt. Das aber hatte Stadtwerkechef Heinz Runde zugesichert, erinnert der Stadtverordnete Karl-Heinz Baum (CDU).

Stadtwerkesprecher Jürgen Scheer widerspricht dem Vorwurf des Wortbruches entschieden. „Wir stehen zu unserem gegebenen Wort und führen derzeit dieses öffentliche Verfahren durch“, sagt er. Maßstab: das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz.

Das Verfahren sieht drei Stufen vor: Veröffentlichung der genehmigten Planung durch den Rhein-Kreis, öffentliche Auslegung in Kreis- und Rathaus, Möglichkeit zum Widerspruch. Der Bürgerinitiative reicht das nicht. In dem Fall hätte man nur zwei Wochen Zeit, um den Genehmigungsbescheid nicht aber die Antragsunterlagen einzusehen. Das alleine ist für Anwohner am Gohrer Berg in Hoisten Grund genug, einen Widerspruchsbescheid anzufordern beziehungsweise zu klagen.

Unabhängig von diesem schon seit Jahren verfolgten Verfahren nimmt der sogenannte „Sachliche Teilflächennutzungsplan Wind“ Gestalt an und beschäftigt am Mittwoch den Planungsausschuss. Stimmt dieser zu, verlässt der Plan das Rathaus und wird Behörden wie Bürgern zu Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.

Die Hoistener Fläche, wo die SWN ihre Windräder errichten wollen, ist in diesem Plan eine von nur noch zwei solcher Konzentrationsflächen. Die gut 30 Hektar große Potenzialfläche südlich von Allerheiligen dagegen, wo zwei Windkraftanlagen möglich sein sollten, wird von der Verwaltung aus der Planung genommen.

Ein Grund: Eine Genehmigung von Windrädern schließt die Bezirksregierung dort mit Blick auf die Einflugschneise auf den Düsseldorfer Flughafen aus Gründen der Flugsicherung aus. Damit wird die für Windkraftanlagen verfügbare Fläche in Neuss nicht kleiner, denn südwestlich von Röckrath, an der Grenze zu Korschenbroich, kann die gedachte Konzentrationszone auf 80,6 Hektar ausgedehnt werden. Ein Investor setzte beim Oberverwaltungsgericht Münster durch, dass der Denkmalschutz, den der Buscherhof dort genießt, kein Argument mehr gegen Windkrafträder ist.