Landrat und Bürgermeister streiten übers Gesetz

Petrauschke zweifelt, dass interkommunale Zusammenarbeit bei Rechnungsprüfung möglich ist.

Foto: woi (2), lh, Stadt Dormagen

Neuss. Die Gemeindeordnung und die einschlägigen juristischen Kommentare dazu waren gestern viel genutzte Nachschlagewerke. Bürgermeister Herbert Napp steckte ebenso die Nase hinein wie SPD-Bürgermeisterkandidat Reiner Breuer. Gemeinsames Erkenntnisinteresse: die Auffassung des Landrates widerlegen.

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Der hatte den Bürgermeistern von Neuss, Dormagen und Rommerskirchen, die beim Thema Rechnungsprüfung interkommunal zusammenarbeiten wollen, vorgehalten, dass das nicht geht und ihnen Unkenntnis der Gemeindeordnung vorgeworfen. Ihr Verstoß sei „ein Griff ins Klo“. Damit hat er sich vielleicht etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Denn die Bürgermeister wurden in der Gemeindeordnung fündig. In ihr vernehmbares „Siehste!“ stimmt auch Landratskandidat Hans-Christian Markert (Grüne) ein. „Herr Petrauschke muss endlich von seinem hohen Ross kommen und aufhören, sich das Recht in seinem Sinne zurechtzubiegen“, sagt der Landtagsabgeordnete.

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Die drei Städte wollen mit der Kooperation in Rechnungsprüfungs- wie auch in Personalfragen zu einem breiteren Miteinander kommen. Diese Kooperation ist einerseits auch für andere Kommunen offen und soll andererseits nach Möglichkeit noch auf weitere Arbeitsfelder ausgeweitet werden.

Foto: woi (2), lh, Stadt Dormagen

Derzeit haben Rommerskirchen und Dormagen keine eigenen Rechnungsprüfungsämter. Sie haben die Aufgabe an den Kreis delegiert und anfangs für diese Arbeit auch Personal abgestellt. Das sei derzeit nicht mehr der Fall, sagt Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld (SPD), der für diese Arbeit jährlich einen kleinen sechsstelligen Betrag an den Kreis überweisen muss. Seine Hoffnung: Das geht im Schulterschluss mit Neuss und Rommerskirchen billiger.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hatte ausdrücklich interkommunale Zusammenarbeit gelobt und für gut befunden — „im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten“. Die sieht er beim Thema Rechnungsprüfung als nicht gegeben an und bezieht sich auf Paragraf 102, Absatz zwei der Gemeindeordnung. Der besagt, dass kreisangehörige Gemeinden mit dem Kreis vereinbaren können, diese Aufgabe für sie wahrnehmen zu können. Petrauschkes Umkehrschluss: Gemeinden untereinander können das nicht.

Seine Kritiker beziehen sich auf Paragraf 103 GO, Absatz fünf und die Kommentierung dazu. Demnach kann sich die „örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen“. Und Bürgermeister Herbert Napp zitiert den Hinweis aus der Literatur, wonach „auch nichts gegen eine Zusammenarbeit von kreisangehörigen Kommunen untereinander — unter Ausschluss des Kreises — einzuwenden“ sei. Zu den Städten, die schon seit Jahren so verfahren, gehört die kreisfreie Stadt Hamm, die die Bücher für eine kleine Münsterland- Gemeinde prüft.

Der Landrat mag seinen Kritikern nicht folgen: „Bei uns gilt noch immer das Gesetz und nicht die Kommentierung.“