Neues Unterhaltsgesetz kostet Stadt 800 000 Euro
Weil mehr Eltern den Vorschuss beantragt haben, plant die Verwaltung nun mit größeren Summen.
Neuss. Die Verwaltung hat im Jugendhilfeausschuss Zahlen zum neuen Unterhaltsvorschussgesetz vorgelegt. Nachdem zum 1. Juli 2017 eine Reform des Gesetzes in Kraft getreten ist, hat sich der Kreis anspruchsberechtigter Personen deutlich vergrößert: Ihre Zahl von rund 1000 hat sich nahezu verdoppelt. Das schlägt sich im Arbeitsaufwand und finanziell nieder. Und die Ausgaben sind 2017 auf über drei Millionen Euro gestiegen. Bislang betrugen sie rund 2,2 Millionen Euro jährlich. Für das laufende Jahr wird mit einer weiteren Steigerung gerechnet, in den Haushaltsplan wurde daher für 2018 ein Betrag von rund sechs Millionen Euro eingestellt.
Einen Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung aber nicht nachkommt. Das Bezugsalter der Kinder wurde mit der Reform von zwölf auf 18 Jahre heraufgesetzt, zugleich die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate abgeschafft. Da die Verwaltung mit Blick auf die Änderungen schon früh mit mehr als 1000 neuen Anträgen rechnete, wurde das Personal zur Bearbeitung aufgestockt.
Bei der Finanzierung gibt’s Unterstützung: 2017 wurde das Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes zur Beteiligung von Bund, Land und Kommunen angepasst. Der Anteil der Erstattungen von Bund und Land stieg auf 70 Prozent — 40 vom Bund, 30 vom Land — und die Kommunen beteiligen sich mit 30 Prozent. Laut Verwaltung ändert das nichts an der Mehrbelastung der Stadt, die auch den gestiegenen Personal- und Sachkosten geschuldet ist. Die Unterhaltsvorschussstelle in Neuss wurde um acht Mitarbeiterinnen aufgestockt.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Rückholquote in Neuss 2017 trotz erhöhter Arbeitsbelastung über dem Durchschnitt im des Regierungsbezirk Düsseldorf gelegen habe. abu