Neuss erhält 1,25 Millionen Euro vom Kreis zurück
Rhein-Kreis. Die Bürgermeister im Rhein-Kreis Neuss haben Post aus dem Kreishaus erhalten. Wegen der positiven Entwicklung der Hartz-IV-Kosten erstattet der Kreis seinen acht Kommunen insgesamt 2,1 Millionen Euro rückwirkend für 2017. Davon erhält die Stadt Neuss mit rund 1,25 Millionen Euro den Löwenanteil.
Meerbusch bekommt 216 000 Euro, Dormagen 140 000 Euro, Rommerskirchen 10 000 Euro, Kaarst 116 000 Euro, Jüchen 52 000 Euro, Korschenbroich 40 000 Euro und Grevenbroich 300 000 Euro. Das teilte der Rhein-Kreis Neuss jetzt mit. Er ist als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern zuständig. Nach Abrechnung der Bundesmittel teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz-IV-Nettoaufwendungen. Bereits im März 2017 hatte der Kreistag auf Vorschlag der Verwaltung die Ansätze für das Jahr 2017 gesenkt. Bei der Anzahl der Langzeitleistungsbezieher hat sich ein Rückgang abgezeichnet. Zudem erhielt der Kreis für 2017 eine gegenüber der Prognose höhere Wohngelderstattung durch das Land NRW, die in die Abrechnung einfließt.
Die laufenden Kosten der Flüchtlingsunterkünfte sollen für 2017 und 2018 voraussichtlich vollständig durch den Bund erstattet werden, so dass sie in den Haushaltsansätzen und der Abrechnung mit den Kommunen nicht enthalten sind. Trotz der positiven Entwicklung ist Landrat Hans-Jürgen Petrauschke unzufrieden: „Die Sozialkosten für Miete und Nebenkosten der rund 16 000 Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften bilden mit mehr als 73 Millionen Euro einen der größten Ausgabenposten im Kreishaushalt. Bei boomender Wirtschaft muss es noch mehr gelingen, Menschen in Arbeit zu bringen.“ Red