Neuss: Amtsrichter zum Ruhestand verurteilt

Gericht: Franz Becker wird 65 Jahre. Damit endet seine Zeit als Amtsrichter. Für ihn ist das nicht einfach hinzunehmen.

Neuss. Was für den einen der wohlverdiente und lang ersehnte Ruhestand, ist für den anderen ein Albtraum. So wie für Franz Becker. Sich nach dem 65. Lebensjahr nur noch auf Hobby und Familie zu konzentrieren, ist für den Neusser Amtsrichter einfach zu wenig. Sich vom Richterstuhl zu verabschieden, ist für ihn zurzeit unvorstellbar.

"Es ist eine Arbeit, die mir sehr viel Freude macht und die mir das Gefühl gibt, für die Gemeinschaft nützlich zu sein", sagt er. In zwei Tagen allerdings wird der Richter für Familienrecht 65 - und damit sind die Tage im Sitzungssaal gezählt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies gestern seine Klage, über die Altersgrenze von 65 hinaus beschäftigt zu bleiben, ab.

Becker sieht darin einen Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die beamtenrechtliche Altersgrenzenregelung jedoch bereits als zulässig eingestuft.

Auch die ungleiche Behandlung von Landesbeamten und Richtern stellt Becker infrage: Anders als für Landesbeamte gilt für Landesrichter, dass sie nicht über das 65. Lebensjahr hinaus die Arbeitszeit verlängern können. Alle Richter, die vor dem 1.Januar 1947 geboren sind, treten mit der Vollendung des 65.Lebensjahres aus dem Dienst aus. Auch diese Unterscheidung war bereits in anderen Fällen vom Oberverwaltungsgericht als zulässig erachtet worden.

Franz Becker muss nun auf PlanBzurückgreifen: "Ich werde mich entweder als Rechtsanwalt für Familienrecht selbstständig machen oder ehrenamtlich tätig werden", sagt er.

Mit dem Stichtag 31. März gehe es für ihn aber nun erst einmal von 100 auf null. Der Langeweile wird Becker trotzdem auf keinen Fall zum Opfer fallen - schon seiner Frau zuliebe: "Ich erinnere mich noch an meinen Vater, der im Ruhestand so unleidlich wurde. Das möchte ich meiner Frau nicht antun."