Männer aus Neuss und Dormagen angeklagt Männer sollen betrunken Unfall verursacht haben
Neuss/Dormagen. · Neusser und Dormagener stehen ab Ende April auch wegen Fahrerflucht vor Gericht.
Ein 37 Jahre alter Neusser und ein Dormagener (27) müssen sich ab 26. April vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten. Den beiden Männern wird von der Anklage vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Sie sollen am 18. März 2017 gegen 7.11 Uhr unter Alkohohleinfluss mit einem BMW – der Dormagener soll am Steuer, der Neusser als Beifahrer im Wagen gesessen haben – auf der Völklinger Straße in Düsseldorf einen Mercedes Sprinter geschnitten haben. Dessen Fahrer habe nicht mehr rechtzeitig bremsen können und sei frontal mit der hinteren rechten Fahrzeugseite des BMW zusammengestoßen. Sein Wagen habe sich durch die Wucht des Zusammenpralls um die eigene Achse gedreht und sei auf einer Verkehrsinsel zum Stehen gekommen.
Während sich zwei Zeuginnen den Fahrzeugen näherten, um Erste Hilfe zu leisten, soll der Dormagener seinen Wagen erneut gestartet haben. Er soll zurück auf die Völklinger Straße gefahren und dabei weder auf die Zeugin, die in der Nähe des Autos stand, noch auf den laufenden Verkehr geachtet haben. Nur durch einen Sprung zur Seite habe die Frau verhindern können, vom Wagen des Angeklagten erfasst zu werden. Aber die Tour der beiden Männer ging weiter. Sie sollen nicht nur von der Unfallstelle geflüchtet sein. Als sie von der Vöklinger Straße nach rechts auf den Südring in Fahrtrichtung Neuss abbogen, soll der Dormagener die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben. Es soll sich daraufhin um die eigene Achse gedreht und erst auf einem Gleisbett der Rheinbahn in Höhe der Ausfahrt Hamm zum Stehen gekommen sein – und zwar entgegengesetzt zur Fahrtrichtung.
Beide Männer hatten noch
nach Stunden Alkohol im Blut
Die Angeklagten sollen sich daraufhin dazu entschlossen haben, die Unfallstelle zu Fuß zu verlassen. Letztlich mussten sie sich einem Alkoholtest entziehen. Bei dem Neusser habe eine um 10.07 Uhr entnommene Blutprobe eine Alkoholkonzentration von 0,58 Promille ergeben, bei dem Dormagener habe eine um 9.31 Uhr entnommene Probe einen Wert von 0,62 Promille ergeben.
Nun müssen sich die Männer wegen des Vorwurfs vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor Gericht in Düsseldorf verantworten. Red