Neuss: Planungsrecht - Spielhallen ausgeschlossen
Rheinparkcenter und Adenauer-Ring ohne neue Hallen.
<strong>Neuss. Bebauungspläne setzen in der Regel fest, was an bestimmter Stelle gebaut werden darf. Sie können allerdings auch aufgestellt werden, um bestimmte Entwicklungen zu verhindern. So wie am Dienstag gleich zweimal geschehen. Im Rheinparkcenter und im Eingangsbereich zum Gewerbegebiet an der Moselstraße wird es keine Spielhallen geben. Einem entsprechenden Ausschluss in den Bebauungsplänen stimmte jetzt der Planungsausschuss zu.
Generell verbieten könnte die Stadt Spielhallen nicht, die Gewerbefreiheit bietet auch diesen Einrichtungen die Existenzberechtigung. Mit dem Instrument der Baunutzungsverordnung aber können die Kommunen Entwicklungen steuern und Spielhallen in bestimmten Gebieten ausschließen.
Der Bereich zwischen der Breslauer Straße und Rheinallee im Rheinparkcenter gilt als "Kerngebiet" mit Einzelhandel und Wohnbebauung. Ganz in der Nähe sind bereits an der Hammer Landstraße ein großer und ein kleiner Spielhallenkomplex angesiedelt. Um eine Konzentration und negative Auswirkungen auf das Wohngebiet zu vermeiden, ist nun die Ansiedlung von Spielhallen ausgeschlossen.
In beiden Fällen hat die Verwaltung auf entsprechende Anfragen reagiert. Auch in der Innenstadt sind über die etwa zehn bestehenden Spielhallen hinaus keine weiteren Betriebe mehr möglich, das schließt der Bebauungsplan aus.
Diese Vergnügungsstätten umfassen auch Einrichtungen wie Sexkinos, Striptease oder Table-Dance. Dazu aber gibt es keinerlei Anfragen. Nach Recherchen im Rathaus gibt es ohnehin nur einen einzigen Sexshop in der Stadt.