Wohnen in Neuss Breuer kritisiert neue Mieterschutz-Verordnung

Neuss. · Bürgermeister Reiner Breuer bezeichnet die neue Mieterschutz-Verordnung des Landes NRW als „völlig lebensfremd“. Die Stadt fordert Nachbesserungen. Sonst würden die Bemühungen um mehr bezahlbaren Wohnraum ausgebremst.

Bürgermeister Reiner Breuer kritisiert die Landesregierung.

Foto: Woitschuetzke,Andreas (woi)

Die Stadt Neuss drängt mit Nachdruck auf Änderungen bei der am 1. Juli in Kraft getretenen Mieterschutz-Verordnung des Landes NRW. In einem Schreiben an NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach kritisiert Bürgermeister Reiner Breuer die neue Regelung mit deutlichen Worten und bezeichnet sie unter anderem als „völlig lebensfremd“. Mit der Verordnung werden mehrere Mieterschutzmaßnahmen aus rot-grüner Regierungszeit wie die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze bei Bestandsmieten und die verlängerte Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zusammengefasst, zugleich soll sie nur noch für 18 statt 37 Kommunen gelten – und Neuss zählt nicht mehr dazu. Die Befürchtung: Wohnen wird für Mieter in der Quirinus-Stadt auf Sicht wesentlich teurer.

Das ruft die Politik auf den Plan. In der jüngsten Sitzung des Stadtrates drängte selbst die schwarz-grüne Koalition darauf, dass sich Breuer für die Aufnahme in die Mieterschutz-Verordnung einsetzen möge. „Die Linke“ hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dass das Land zu der Einschätzung komme, der Neusser Wohnungsmarkt werde nicht mehr als „angespannt“ eingeschätzt, löste Kopfschütteln quer durch die Fraktionen aus. Roland Sperling, Fraktionsvorsitzender von „Die Linke“, betonte: „Diese Einschätzung konterkariert alle Bestrebungen des Neusser Rates für mehr bezahlbaren Wohnraum.“

Insbesondere die SPD und „Die Linke“ nahmen im Rat auch den CDU-Landtagsabgeordneten Jörg Geerlings in die Pflicht, sich stärker für die Belange der Neusser Mieter einzusetzen. Auch der Städtetag NRW drängt auf Nachbesserungen in der Mieterschutz-Verordnung.

Brandbrief an die Wohnungsbauministerin

Vor diesem Hintergrund wendet sich Bürgermeister Reiner Breuer nun an die Wohnungsbauministerin. Schon alleine wegen der räumlichen Nähe der Stadt Neuss zu Düsseldorf sei eine Herausnahme aus dem Kreis der Kommunen in NRW mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht nachvollziehbar, zumal die Landeshauptstadt weiterhin dazu gehöre. Für die 18 Kommunen gilt, dass die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Bestandsmieten dürfen dort zudem bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent – im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent – angehoben werden. Und Mietern darf erst fünf Jahre (gesetzlicher Regelfall: drei Jahre) nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

Reiner Breuer macht zudem deutlich, dass er eine Herabstufung in der Wohnraumförderung befürchtet. Das käme einer „Bremse für den sozialen Wohnungsbau“ gleich. In diesem Punkt widerspricht Geerlings. „Die Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau und für den Mieterschutz werden getrennt voneinander und mit unterschiedlichen Gutachten und Methoden erstellt“, betont er. „Dass Neuss bedauerlicherweise aus dem Anwendungsbereich der Mieterschutz-Verordnung herausgefallen ist, hat auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus keine Auswirkungen.“