Neuss: Urteil - Aleviten dürfen Zentrum nicht bauen

Düsseldorfer Verwaltungsgericht gibt drei klagenden Nachbarn Recht.

Neuss. Vor mehr als 45 Jahren setzte der Bebauungsplan für die Fläche an der Normannenstraße ein "Großgewerbegebiet" fest. Seitdem ist viel geschehen, neben Gewerbe gibt es hier auch Discounter und Baumärkte, es wurden Wohnhäuser gebaut, Trödelmärkte finden statt. Eine leerstehende Halle wollte jetzt das Alevitische Kulturzentrum nutzen. Die Stadt erteilte eine Baugenehmigung, eine Halle ist bereits halb abgerissen. Nachbarn klagten. Gestern gab ihnen das Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht. Vier Anwohner hatten gegen die Baugenehmigung geklagt, drei Klagen ließ das Gericht zu. Sie fürchten um ihre Ruhe, wenn das für etwa 300 Personen ausgerichtete Zentrum in Betrieb genommen wäre. Das Gericht begründet seine Entscheidung zugunsten der Kläger damit, dass der alte Bebauungsplan nach wie vor gültig und mit dem neuen Vorhaben nicht vereinbar sei: Kulturelle Einrichtungen lasse er nicht zu.

Urteil erhofft und erwartet

Bestätigt sieht sich da der Steinmetz Harald Kuhn, einer der Kläger, der an der Normannenstraße unmittelbar neben dem fraglichen Grundstück wohnt und arbeitet. Er habe das Urteil "erhofft und erwartet". Sorge wegen eines erhöhten Verkehrsaufkommens und Lärmbelästigung haben ihn zur Klage veranlasst. "Natürlich ist das hier kein Wohngebiet. Aber wir sind auch froh, wenn wir Feierabend und dann endlich mal Ruhe haben", sagt der Steinmetz. Auch wenn ihm die Aleviten jetzt schon ein wenig leid täten, bleibe er dabei: "So etwas passt in diese Gegend nicht hin. Wir hoffen jetzt, dass sich hier ein Handwerker ansiedelt." Ganz anderer Auffassung ist Cornel Hüsch, der in dem Rechtsstreit die "beigeladenen" Aleviten vertritt. Durch die faktisch andere Nutzung des Geländes sei der Bebauungsplan von 1961 längst obsolet geworden. Im übrigen habe das Gericht in seiner Begründung nicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner, sondern auf das der Aleviten verwiesen: Das könne in einem Gewerbegebiet nicht gewährleistet sein.

Geld, Mühe und Hoffnung investiert

"Überraschend" nennt Hüsch diese Erklärung. Er werde mit seinen Mandaten nun prüfen, ob die Zulassung der Berufung am Oberverwaltungsgericht zu beantragen sei. "Für die Aleviten ist es schwer", sagt Cornel Hüsch: "Die haben viel Geld, Mühe und Hoffnung investiert."