Eltern setzten auf stärkere Inklusionsassistenz Hoffnung auf Inklusionshelfer
Neuss. · Nach zwei Urteilen sieht der Verein igll die Assistenz näher rücken.
Die „Initiative gemeinsam leben und lernen“ (igll) ist ihrem Ziel, eine Inklusionsassistenz für Kinder mit Behinderungen im Offenen Ganztag zu erreichen, einen Schritt nähergekommen. In zwei Urteilen vom 6. Dezember hat das Bundessozialgericht anerkannt, dass behinderte Kinder „gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben können“. Schon seit Jahren setzt sich die Neusser Initiative für Familien ein, deren Kinder die für den Besuch der Offenen Ganztagsschule erforderliche Inklusionsassistenz nicht erhalten.
Bereits im Oktober 2016 pochte igll im Kreisschulausschuss auf die Hilfe. Im Februar 2017 forderte Hermann-Josef Wienken, Vorstandssprecher der Initiative, ein weiteres Mal im Kreisschulausschuss eine Assistenz ein. Inklusionshelfer werden den Kindern mit einem besonderen Förderbedarf zugeordnet und betreuen sie in der Schule. „Sie sind eine Bezugsperson, auch eine emotionale Stütze. Wenn die Kinder etwa unruhig werden, greifen sie ein. Sie helfen aber auch beim Toilettengang oder beim Anziehen der Jacke“, berichtet Wienken. Die Unterstützung geschieht aber nur zu den Unterrichtszeiten, im Offenen Ganztag wird die Hilfe von den Sozialämtern im Rhein-Kreis bislang abgelehnt. „Man denkt wohl, nachmittags ist das nur eine Freizeitbeschäftigung und kein richtiger Unterricht“, ärgert sich der igll-Vorstandssprecher.
Die Urteile stärken nun Familien und Kinder mit Behinderung
Bleibt als Konsequenz: Nach dem gemeinsamen Unterricht mit Nichtbehinderten ist für die Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf der Offene Ganztag ein verschlossener Ganztag. „Mittags müssen sie nach Hause, während die anderen Kinder in die Offene Ganztagsschule gehen. Das ist nicht nur für die Kinder eine Benachteiligung. Viele Eltern sind in Nöten, weil heutzutage sowohl die Väter als auch die Mütter berufstätig sind“, sagt Wienken. Die Urteile des Bundessozialgerichts stärken nun Familien und Kinder mit Behinderung und schließen Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht aus. Entscheidend seien die verfolgten Ziele. „Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, ist auch der zur Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese zumindest erleichtert“, heißt es. Beide Verfahren wurden aber zur abschließenden Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. „Trotzdem sind es für uns zwei wegweisende Urteile. Wir haben die Hoffnung, dass bei uns jetzt auch eine Orientierung an den Urteilen stattfindet“, führt Wienken aus.
Die fordert nun den Rhein-Kreis und seine Kommunen auf, in den anhängigen Verfahren und bei neuen Anträgen umgehend die Inklusionsassistenz für die Offene Ganztagsschule als Teilhabe an Bildung zu bewilligen.