Prozess gegen den Kopf der Pfefferspray-Bande
Angeklagter weint zum Auftakt.
Neuss/Dormagen. Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen hat am Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen den Kopf der so genannten „Pfefferspray-Bande“ begonnen. Dem 41-jährigen mit belgischem Pass wird vorgeworfen, zwischen September 2008 und November 2010 in 24 Fällen auf brutale Art und Weise Supermärkte, Möbelhäuser, Banken und Baumärkte ausgeraubt zu haben, unter anderem den Realmarkt an der Bataverstraße in Neuss und der Möbel-Discounter „Roller“ in Dormagen. Zum Auftakt weinte der Angeklagte vor Gericht, ein Geständnis gab es nicht.
Stefan Willkomm, Staatsanwalt
Fast eine halbe Stunde benötigte Staatsanwalt Stefan Willkomm, um die Vorwürfe gegen Said B. zu verlesen. Für die Ermittler ist der Angeklagte ein mutmaßlicher Schwerverbrecher. Er wurde deshalb gefesselt auf die Anklagebank geführt und musste hinter Panzerglas Platz nehmen, alle Prozessbesucher wurden doppelt kontrolliert. „Wir halten diesen Mann für hochgefährlich“, so der Staatsanwalt. „Bei seiner Festnahme lieferte er sich einen Schusswechsel mit der Polizei.“
Auch bei seinen Taten soll Said B. alles andere als zimperlich gewesen sein. So soll er zusammen mit mehreren, bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Komplizen frühmorgens vor Geschäftsbeginn oder abends nach Geschäftsschluss in die Geschäfte oder Banken eingedrungen sein, wo die Angestellten massiv bedroht oder misshandelt wurden. Manche Opfer sind bis heute traumatisiert, manche wurden sogar beschossen, etliche wurden verletzt. Von der Polizei wurden B. und seine Mittäter als „Pfefferspraybande“ bezeichnet, weil sie ihre Opfer auch mit diesem Gas traktierten. Willkomm, der von organisierter Kriminalität spricht, bezifferte die Beute aus allen Überfällen mit 700 000 Euro.
Von einem Geständnis wollte Said B. gestern noch nichts wissen. Seine Verteidigerin kündigte allerdings für einen der nächsten Verhandlungstage eine Aussage an. Für ihren Mandanten geht es im Prozess um alles. Ihm drohen nicht nur 15 Jahre Haft, sondern auch Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll erst im August verkündet werden. mape