Regionalplan weist in Kaarst neue Wohnbebauung aus
Viele Bürger verfolgten die Informationsveranstaltung zum Entwurf der Fortschreibung des Plans.
Kaarst. Die Standortsuche des Netzbetreibers Amprion für den geplanten Stromkonverter hat den Begriff der Regionalplanung in der breiten Bevölkerung bekannt gemacht. Zur Informationsveranstaltung der Stadt Kaarst über den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans kamen darum auch mehr als 60 Besucher in den Ratssaal. Die Sprecher für die Initiativen gegen den Konverter und gegen Fluglärm forderten bei der Veranstaltung noch deutlichere Formulierungen von der Stadt im Sinne ihrer gemeinsamen Interessen.
Für Gesprächsstoff sorgte jedoch ein anderes Thema. Die neue Planung weist unter anderem eine zusätzliche Wohnbebauung am Rottes in Vorst aus. Dies, sagte Landwirt Heinrich Hannen, sei für ihn keine Verdichtung des Ortsteils, sondern würde ihn nur weiter auseinanderziehen. Richard Borgmann vom Tuppenhof fürchtete um den Erhalt des historischen Ortsbildes mit dem denkmalgeschützten Gehöft und anderer Vierkanthöfe dort. Rolf Weyers hielt die in Vorst immer noch unbebauten Siedlungsflächen aus der Planung von 1999 für ausreichend.
Der Regionalplan regelt die Nutzung von Freiflächen für die kommenden 15 Jahre. Die Bezirksregierung legt dafür gewisse Vorgaben fest. Die Ausweisung von neuer Wohnbebauung oder Gewerbe lässt allerdings nicht darauf schließen, dass die Stadt dafür gleich Planungsrecht schafft. Es sei eher „ein Handeln auf Vorrat“, sagte Bürgermeister Franz-Josef Moormann, damit auch kommende Generationen „an ihrer Stadt noch mitbauen dürften“. Den aktuellen Entwurf des Regionalplans mit Bezügen zu Kaarst sowie Anregungen und Forderungen seitens der Stadt hatte Jens Beeck aus dem Planungsamt zu Beginn vorgestellt.
Für die gesamte Stadt ist ein Bedarf von 1750 weiteren Wohneinheiten ermittelt worden. Zu den bereits festgelegten Freiflächen im sogenannten Allgemeinen Siedlungsbereich nennt der neue Regionalplan drei weitere Wohngebiete in Vorst am Rottes, in der Ortsmitte und am Georg-Büchner-Gymnasium sowie eines an der Neuhofstraße im Kaarster Nordwesten. Die zusätzlichen Flächen umfassen insgesamt sechs Hektar.
Der bereits im Gebietsentwicklungsplan von 1999 festgelegte Gewerbe- und Industriebereich nördlich der A 52 soll beibehalten werden. Von neuen Ausweisungen, etwa in Holzbüttgen, sieht die Stadt ab.
Mit dem bestehenden Windenergievorhaltebereich im Kaarster Norden erfüllt die Stadt bereits die Anforderungen des Landes. Die Zone ist 72 Hektar groß.
Die Lärmschutzzonen der alten Planung sollen beibehalten werden, da sie weitergehender seien als die neuen, heißt es.
Die aktuelle Darstellung für den möglichen Standort des Stromkonverters mit Abgrabungen sowie als Grünzug zum Schutz der Landschaft soll beibehalten werden. In diesem Zusammenhang fordert die Stadt auch, dass Abstände zu Fernleitungen in der Regionalplanung konkret benannt werden.