Rückenwind gegen die Deutsche Bank?

BGH droht Bank Niederlage an. Neusser Klage ist im Verfahren.

Neuss/ Karlsruhe. Aufsehen erregender Auftakt in einem Prozess vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Bei Geschäften mit riskanten Zinswetten hat die Deutsche Bank möglicherweise ihre Beratungspflichten verletzt.

Der Vorsitzende Richter am BGH, Ulrich Wiechers, bezweifelte am Dienstag, dass Deutschlands größte Bank ihren Kunden bei einem so genannten Swap-Geschäft richtig aufgeklärt habe. Genau darum geht es auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Neuss beziehungsweise der Stadtentwässerung („Infrastruktur Neuss“) und der Deutschen Bank. Mögliche Verluste in Millionenhöhe stehen im Raum.

Der jetzt in Karlsruhe verhandelte konkrete Fall ist der eines Mittelständlers, der nach Abschluss eines Swap-Geschäfts hohe Verluste hinnehmen musste, weil sich die Zinsen anders entwickelten als erhofft. Nun verlangt das Unternehmen von der Deutschen Bank Schadenersatz.

In zahlreichen Verfahren beschäftigen sich die Gerichte mit dem Streit um die riskanten Zinswetten. Der BGH verhandelt erstmals in dieser Sache. Die Deutsche Bank hatte stets betont, sie habe Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten; das bestreiten nicht zuletzt etliche Kommunen, die nach diesen Geschäften mit Millionenverlusten statt Zinsersparnissen rechnen müssen.

So auch Neuss. Noch bis 2013 läuft das 2005 abgeschlossene Geschäft mit der Deutschen Bank, das durch einen Beratervertrag mit der Bank ergänzt wird. Eingesetzt wurden Kredite der Stadtentwässerung in Höhe von etwa 90 Millionen Euro.

Als sich völlig überraschend der Spread, die Spanne der kurz- und langfristigen Kredite über zwei und zehn Jahre, bis auf Null verflachte, musste Stadtkämmerer Frank Gensler als Geschäftsführer der Stadtentwässerung einen Drohverlust von bis zu 15 Millionen Euro erwarten. Doch ein Gutachten der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen stärkte die Rechtsposition der Stadt: Die Deutsche Bank, so formulierten es die Anwälte, habe „schuldhaft falsch beraten“.

Im Herbst 2007 legten die Juristen der Stadt nahe, gegenüber der Deutschen Bank Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Vor allem der eigens abgeschlossene Beratervertrag sprach zugunsten der Stadt. Der Stadtrat gab daraufhin der Stadt die Handhabe zur Klage gegen den Bankriesen.

Die Klage wurde am Landgericht Frankfurt/Main eingereicht, doch hoffte man im Rathaus auch auf einen Vergleich. Eine erste mündliche Verhandlung hat stattgefunden, derzeit werden Schriftsätze ausgetauscht. Das Gericht hatte durchblicken lassen, vor einer Entscheidung den Spruch aus Karlsruhe abwarten zu wollen.

Die Andeutung des Richters, dass die Deutsche Bank mit einer Niederlage rechnen müsse, wird im Rathaus nicht kommentiert. Frank Gensler erklärt, was er immer sagt: Wegen des laufenden Verfahrens werde er sich nicht zu Inhalten äußern.