Salafismus: Verdächtiger Verein ist noch in Neuss aktiv
Der Organisation „Hilfe in Not“ aus Weckhoven droht möglicherweise ein Verbot.
Neuss. Die Hilfsorganisation „Helfen in Not“ aus Weckhoven, die unter Salafismus-Verdacht steht und der möglicherweise ein Verbot droht, hat zwar im Juli ihr Vereinsheim an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße geräumt. „Die Mitglieder agieren aber weiterhin von Neuss aus“, berichtet Jörg Rademacher, Sprecher des NRW-Innenministeriums. „Den Verein gibt es noch. Er hat nur noch keine neue Bleibe gefunden.“
Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU hat das Ministerium jetzt genaue Auskunft über den Neusser Verein gegeben, der 2013 gegründet worden sei und sich als „Hilfsverein zur Unterstützung notleidender Muslime“ bezeichne. Im Vordergrund seiner Aktivitäten stehe die Hilfe für die vom Bürgerkrieg betroffenen Menschen in Syrien.
Die Mitglieder machten durch zahlreiche Benefizveranstaltungen auf sich aufmerksam, bei denen für notleidende Muslime in Syrien, aber auch in anderen Gebieten gesammelt werde. „Dabei treten regelmäßig fest in der salafistischen Szene verwurzelte Akteure auf; auch solche, die dem gewaltaffinen Spektrum des Salafismus zuzuordnen sind“, teilt der Verfassungsschutz mit.
„Helfen in Not“ führe zudem Hilfskonvois mit medizinischen Gütern und Kleidung nach Syrien durch. „In diesem Zusammenhang treten ebenfalls Personen des salafistischen Spektrums in Erscheinung, die die Konvois begleiten oder organisatorisch in die Abwicklung der Transporte eingebunden sind“, heißt es in der Antwort an den NRW-Landtag. „Aufgrund der klaren Bezüge in die salafistische Szene wird der Verein als extremistisch eingestuft.“
Die Landesregierung beobachte „Helfen in Not“ sowie die ebenfalls unter Salafismus-Verdacht stehenden Hilfsorganisationen „Ansaar international“ (Düsseldorf) und „Medizin ohne Grenzen“ (St. Augustin). „Da diese Vereinigungen international tätig sind, werden entsprechende Erkenntnisse sowohl landesintern wie auch bundesweit im Rahmen des gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums bewertet und gesteuert“, teilt der Verfassungsschutz mit. Vereine, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, könnten verboten werden.
Auf seiner Internetseite weist der Neusser Verein alle Vorwürfe von sich. Dort ist zu lesen: „Weder unser Verein, noch die Vorstandsmitglieder, sind jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten.“