Tempo 30: Bürgermeister reagiert auf die Kritik

Grevenbroich. Die Notbremse zieht Bürgermeister Klaus Krützen jetzt und schwenkt bei den aktuellen Maßnahmen zur Einführung von Tempo 30 zumindest teilweise um, wie er gestern im Rat bekannt gab. Der Druck aus der Bevölkerung war offensichtlich enorm.

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Krützen hält jetzt die vom Bauausschuss getroffenen Maßnahmen zur Einführung von Tempo-30-Zonen im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen und Senioreneinrichtungen nach einer ersten Phase im praktischen Betrieb für „modifikationswürdig“. Der Bürgermeister gab gestern im Rat zu, von den zahlreichen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft nicht unbeeindruckt geblieben zu sein. Sogar einen Dringlichkeitsbeschluss empfahl Krützen gestern Abend dem Rat, der auch angenommen wurde.

Zuletzt hatte es auch herbe Kritik an einem kaum sichtbaren Tempo-30-Schild am Tunnel in der Südstadt gegeben, wo sich nach Beobachtungen von Verkehrsteilnehmern ohnehin kaum jemand tatsächlich an die neuerdings vorgeschriebenen 30 km/h halte. Der Dringlichkeitsbeschluss beinhaltet nun, dass der Tunnel am Erasmus-Gymnasium aus der vom Bauausschuss beschlossenen Geschwindigkeitsreduzierung herausgenommen wird. Das Tempo-30-Schild wird damit Vergangenheit. Krützen: „Die Unterführung aus der Geschwindigkeitsreduzierung herauszunehmen, scheint gerechtfertigt, da der vom Schutzbereich der neuen gesetzlichen Regelung erfasste Personenkreis, hier die Schüler, weitere Angehörige sowie sonstige Besucher der Schule, die Unterführung als Fußgänger oder Radfahrer gar nicht nutzen dürfen.“

Überarbeitet werden soll auch die Tempo-30-Zone auf der Rheydter Straße bis zur Einmündung der Straße Im Buschfeld. Denn die integrative Kindertagesstätte dort werde überhaupt nicht über die Rheydter Straße, sondern die umliegenden Straßen erreicht. Die Verwaltung schlägt vor, die Tempo-30-Zone vor der Kreuzung Jülicher Straße/Düsseldorfer Straße enden beziehungsweise beginnen zu lassen. Krützen gibt außerdem zu: „Der Verwaltung liegen Hinweise vor, nach denen eine Akzeptanz geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen insbesondere dann infrage gestellt wird, wenn diese vor Kindertagestagesstätten und Schulen außerhalb der dortigen Betriebszeiten liegen.“ Die Verwaltung prüfe, ob zeitliche Begrenzungen etwa von 8 bis 16 Uhr infrage kommen können. Der Bauausschuss soll sich in der nächsten Sitzung das „Paket“ der Tempo-30-Regelungen an schutzwürdigen Einrichtungen noch einmal vornehmen. gt