Werhahn-Gelände: Großprojekt nimmt Formen an
Am Hafenbecken 1 werden Wohnen und Industrie aufeinandertreffen.
Neuss. Schwieriger kann Stadtplanung wohl kaum sein. Das Werhahn-Gelände, die schmale, langgestreckte Fläche über etwa 800 Meter zwischen Rheintorstraße/südlicher Düsseldorfer Straße und Hafenbecken 1, soll bebaut werden, auch als Wohngebiet. Die Innenstadt auf der einen Seite, die industrielle Hafennutzung auf der anderen: Da ist auch auf den 170 Seiten starken Erläuterungen ständig von möglichen, zu erwartenden und auszuräumenden Konflikten die Rede. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Grundlage für die Umsetzung der Planungen hat jetzt im Fachausschuss eine weitere Hürde genommen. Mit den Stimmen von CDU und FDP und einer Stimme der Grünen wurde der Auslegungsbeschluss getroffen. Die übrigen Fraktionen enthielten sich.
Drei Jahre alt ist der Grundsatzbeschluss für dieses Gebiet, das im Besitz der Wilh. Werhahn KG ist. Die Planungen hat das Büro von Professor Ulrich Coersmeier (Köln) für Werhahn entwickelt, die auch als Investor auftreten.
Die Grundsatzfrage wurde auch im Ausschuss nochmals diskutiert, und Zweifel blieben: Ist der Hafen mit seinen Interessen ausreichend geschützt? Ist das ehemalige Case-Gelände auch nach Rechtskraft des Bebauungsplans noch attraktiv für gewerbliche und industrielle Nutzer? Da Arcelor Mittal abgesprungen ist, muss diese 12 Hektar große Fläche nun neu vermarktet werden. Und: Ist die Lärm- und Geruchsbelastung durch Straßenverkehr und Hafenbetriebe für die künftigen Nutzer der etwa 170 Wohnungen nicht zu hoch?
Ulrich Coersmeier und ein Mitarbeiter mühten sich nachdrücklich, die Zweifel zu zerstreuen. Bei der Wohnbebauung im oberen Teil werde „das Thema Lärm komplett beherrscht“, hieß es — und zwar durch Schutz an den Gebäuden, nicht durch Restriktionen für Gewerbetreibende und Industrie.
Die Neuss Düsseldorfer Häfen hatten bereits Bedenken gegen die Wohnbebauung geäußert, weil sie eine „erhebliche Beeinträchtigung des Hafenbetriebs“ befürchten. Die Verwaltung kommt allerdings zu dem Schluss, dass durch die jetzt ausgearbeiteten Details im Entwurf des Bebauungsplans eine Einschränkung „über das heute bereits vorhandene Maß hinaus“ ausgeschlossen sei.
Noch ist das Großprojekt in einer frühen Phase. Es umfasst weit mehr als die an der Düsseldorfer Straße geplante Wohnbebauung. Nördlich des UCI-Kinos werden Komplexe vor allem für Büronutzung entstehen, die denkmalgeschützten Speicherhäuser sollen entwickelt und ebenfalls von Dienstleistern genutzt werden, schließlich erstellt die Werhahn KG eine begrünte Uferpromenade. An der gegenüberliegenden Seite auf der Hafenmole ist ein kleiner „Uferpark“ geplant.