Zutritt mit Schleier nur selten verboten

Polizei und Rathaus-Mitarbeiter sind im Umgang mit verschleierten Frauen geschult.

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Neuss. Der Fall einer verschleierten Neusserin, die in der vergangenen Woche einer Sparkasse verwiesen wurde, sorgte bundesweit für Aufsehen. Die strikte Regelung des Geldinstituts ist aber eher die Ausnahme. Polizei, viele Ämter und Sicherheitskräfte in Neuss sind auf verschleierte Frauen vorbereitet und kompromissbereit, was den Ablauf bei der Identifikation angeht.

„Wir haben verschiedene Möglichkeiten, die Identität einer Person festzustellen“, sagt Daniela Dässel, Polizeisprecherin im Rhein-Kreis Neuss. Eine allgemeine Regelung, wie eine Frau, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier trägt, zu identifizieren ist, gebe es nicht. Im Einzelfall sei es jedoch zumindest möglich, dass eine Frau dies übernehme. Um ein Lüften des Schleiers käme man aber nicht herum.

Auch bei Amtsgängen ist es muslimischen Frauen in Neuss meist möglich, zur Feststellung der Identität in einen Nebenraum zu gehen und die Kontrolle eine Frau durchführen zu lassen. Ein Abgleich mit dem Ausweisfoto kann beim Bürger-, Jugend-, Standes- und Sozialamt nötig sein, ebenso im Ausländeramt. „Die meisten Mitarbeiter in diesen Bereichen sind ohnehin weiblich“, sagt Stadt-Sprecher Peter Fischer. Einen Anspruch auf eine Sonderbehandlung auf Ämtern habe allerdings niemand, sagt Harald Vieten vom Rhein-Kreis Neuss: „So etwas geht immer nur im Rahmen der Möglichkeiten. Wir können nicht überall gewährleisten, dass weibliche Mitarbeiter oder separate Räume da sind.“ Wer zu den Ämtern gehe, wolle eine Leistung in Anspruch nehmen und müsse gegebenenfalls auch bereit sein, sich auszuweisen.

Die Sicherheitskräfte von Issa Security sind unter anderem in einer Neusser Flüchtlingsunterkunft im Einsatz. Auch sie seien sich der Problematik bewusst und kompromissbereit, sagt Geschäftsführer Mohammed Issa: „Wir haben Mitarbeiterinnen vor Ort, die die Kontrolle in diesen Fällen übernehmen können.“ Dies sei allerdings außerhalb der Bewerberheime — wie zum Beispiel auf Festivals und Konzertveranstaltungen — so gut wie nie nötig. Wenn doch, sei immer eine Identifikation in einem geschlossenen Raum möglich.