NRW Sami A.: Flüchtlingsminister Stamp rechtfertigt Abschiebung

Zum Zeitpunkt des Abschiebeflugs habe noch keine gerichtliche Entscheidung vorgelegen, die dem entgegen gestanden hätte.

NRW-Flüchtlingsminister Stamp sieht sich im Recht.

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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) hat die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. verteidigt. Zum Zeitpunkt des Abschiebeflugs habe „keine gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgelegen, die der Abschiebung entgegengestanden hätte“, sagte Stamp am Montag in Düsseldorf. „Hätte sie vorgelegen, hätten wir von der Rückführung abgesehen.“

Stamp bekräftigte, sein Ministerium werde eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einlegen, nach dem Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vorabend entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. in Tunesien Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst, als das Flugzeug schon in der Luft war. Das Gericht will nun, dass Sami A. nach Deutschland zurückgebracht wird. (dpa)