Schulministerium Klassenfahrten sind in NRW bis 5. Juli verboten
Düsseldorf · In NRW sind Klassenfahren wegen der pandemiebedingten Unsicherheiten bis zum 5. Juli untersagt. Das hat das Schulministeriums mitgeteilt.
Für die Schüler, die ab dem 22. Februar bei der schrittweisen Rückkehr in den Präsenzunterricht den Anfang machen sollen, gelte: Es könne auch Sportunterricht erteilt werden. Wenn es die Witterung zulasse, soll das im Freien sein. In der Halle müsse eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden - außer bei intensiver Ausdaueranstrengung.
Am 22. Februar sollen zunächst nur die Grundschüler, jüngere Förderschüler und Abschlussjahrgänge tageweise in einem Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurückkehren. Das erläuterte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) parallel zu der Schulmail am Donnerstag auch im Düsseldorfer Landtag. Dabei heißt es in der schriftlichen Information an die Schulen allerdings, nur im Falle der Abschlussklassen sei auch „volle Klassenstärke“ möglich.
Schüler der weiterführenden Schulen, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 zunächst weiter auf Distanz unterrichtet. Mit Ausnahme der gymnasialen Oberstufe Q1, weil deren Leistungen in die Abiturnote einfließen.