Kfz-Versicherung Schutz auch bei Extra-Kilometern
BERLIN · (tmn). Der Kfz-Versicherungsschutz besteht auch, wenn Autobesitzer deutlich mehr Kilometer pro Jahr fahren als bei der Versicherung angegeben. Das berichtet die „Finanztest“ (Ausgabe 3/21). Gleiches gelte, wenn man sein Auto jemandem leiht, der nicht zum angegebenen Fahrerkreis gehört.
Sollte es also in solch einer Situation zum Unfall kommen, greift dennoch der Versicherungsschutz. Das sollte aber nicht dazu einladen, dass man bei der Abfrage durch die Versicherung keine korrekten Angaben macht. Wer etwa im Laufe eines Jahres merkt, dass er seinen Wagen deutlich mehr fährt, sollte das nachmelden. Ansonsten wird der Differenzbetrag fällig und unter Umständen eine Strafzahlung, wenn der Versicherer davon erfährt.
Das gilt auch für nicht gemeldete Fahrer. Nachträglich wird der Beitrag fällig, den man für den tatsächlichen Fahrerkreis hätte zahlen müssen. Für eine Strafzahlung, die einem Jahresbeitrag entsprechen kann, muss die Versicherung allerdings nachweisen, dass vorsätzlich geschummelt wurde. Das ist oft schwierig.
Geplante Fahrten einer anderen Person sollten der Versicherung aber vorab gemeldet werden. Manche Anbieter verlangen dann einen Aufpreis.