Sicherheit obliegt Veranstalter

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Für die Kontrolle der Corona-Regeln auf Weihnachtsmärkten sollen laut Meinung eines Lesers die Veranstalter sorgen.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Ob es nun wirklich angesagt scheint in diesen Corona-Zeiten Weihnachtsmärkte zu veranstalten wäre sicherlich eine eigene Diskussion wert. Aber die Stadt Wuppertal hat sich nunmal entschieden, Weihnachtsmärkte auf öffentlichen Plätzen und Wegen zu genehmigen und durch die Erhebung von Gebühren daran zu partizipieren.

In ihrem Artikel wird auch eine Zutrittsberechtigung gemäß der 2-G-Regelung thematisiert. Und wenn ich das richtig verstanden habe, sei eine effektive Überwachung dieser Regelung nur durch den Ordnungsdienst oder sogar die Polizei möglich. Es gibt da also eine Personenmehrheit von Menschen, die sich aufgrund ihres profitorientierten Denkens zu einer öffentlichen Veranstaltung wie einen Weihnachtsmarkt zusammenschließen und dann erwarten, dass mit Steuermitteln Bedienstete von Ordnungsamt und Polizei die Einhaltung von Regeln überwachen, faktisch Einlasskontrollen durchzuführen.

Meiner Meinung nach obliegt es hier allein dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes, für die Einhaltung der 2-G-Regelung auf seine Kosten zu sorgen. Andere Städte zeigen, wie man so etwas planen und durchführen kann. Zur Not dürfen Weihnachtsmärkte eben nur auf umschlossenen Plätzen mit kontrolliertem Zugang  wie auf dem Johannes-Rau-Platz, Neumarkt oder Laurentiusplatz stattfinden. Polizei und Ordnungsamt überprüfen schließlich auch nicht bei Sportveranstaltungen oder im Opernhaus, ob die Besucher über die gültigen Eintrittskarten verfügen. An dieser Stelle erinnere ich an die Jahrmarktveranstaltungen am „Stadion am Zoo“ oder auf dem Carnaper Platz, wo durch privates Sicherheitspersonal der Einlass problemlos geregelt wurde. Die Zutrittsberechtigung  für Geimpfte und Genesene zu überprüfen liegt also alleine in der Hand des Veranstalters und der Schausteller. Ordnungsdienst und Polizei habe weit wichtigere Kernaufgaben in der Vorweihnachtszeit zu erfüllen.

Stefan Giebel, per Mail

In Ihrer Zeitung wurde über die sehr kurzfristige Schließung der Clubs geschrieben. Dies ist nicht nur für die Betreiber ein harter Schlag, sondern trifft auch immer wieder Jugendliche und junge Erwachsene. Diese haben sich impfen lassen, um wieder ihr normales Leben führen zu können. Trotzdem wird alles geschlossen. Wenige Seiten weiter lese und sehe ich das Familienkonzert auf dem viele, vom Alter her, ungeimpfte Kinder dicht an dicht in der Stadthalle nebeneinander stehen dürfen. Hat die Stadt Wuppertal ein Sonderrecht solche Veranstaltungen stattfinden zu lassen. Die Logik erschließt sich mir nicht.

Birgitta Grunwald, per Mail

Bezugnehmend auf den Artikel „Impfpflicht in der Pflege“ wird wieder einmal deutlich, dass auch die Politik der neuen Regierung beim Thema „Corona“ nur halbherzig entscheidet. Man beklagt die Abwanderung von nicht geimpften Pflegekräften in andere Berufe, in denen noch keine Impfpflicht besteht, statt ihnen diese Ausweichmöglichkeit durch eine Impfpflicht für alle zu nehmen. Ausgenommen müssen natürlich diejenigen Personen sein, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das dürften allerdings nur wenige sein, gemessen an der immer noch zu großen Zahl der Ungeimpften. Fast zwei Jahre gebetsmühlenartig vorgebrachter Aufklärung über Vor-und Nachteile der Impfung haben leider nur begrenzte Erfolge gebracht. Also müssen stringentere Maßnahmen her.

Hans-Jürgen Hiby, per Mail