Corona in NRW So geht es mit den Impfungen in den nächsten Tagen weiter

Düsseldorf · Das NRW-Gesundheitsministerium meldet einen Erfolg: Ende April sollen alle Beschäftigten an Grund- und Förderschulen sowie in den Kitas und im Gesundheitsbereich geimpft sein. So geht es in den nächsten Tagen weiter.

Viele Berufsgruppen sind geschafft. So geht es weiter.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Das NRW-Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt und den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt, teilte das Ministerium mit. So sollen die Impfungen für das Personal an Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagespflege bis zum 24. April abgeschlossen sein. Diese sollen mit Biontech geimpft werden. Außerdem soll Moderna-Impfstoff für Krankenhauspersonal der Prioritätsgruppen I und II zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich gilt: Ist das zugewiesene Kontingent nach Abschluss der Impfungen nicht aufgebraucht, kann es für die Impfung weiterer Personen der Priorität II (§ 3 CoronaImpfV) genutzt werden, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Über 60-Jährige

Darüber hinaus setzt der Erlass den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um, nach dem bei Personen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von zwölf Wochen erfolgen soll. Bei Personen ab 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, soll die Zweitimpfung mit AstraZeneca erfolgen.

Impfungen für chronisch Kranke

Personen, die chronisch erkrankt sind, können sich derzeit an ihren Haus- oder Facharzt wenden. Mit der Einbindung der Hausarztpraxen in den Impfprozess seit Anfang April – mit zunächst begrenztem Impfstoff – sollen diese verstärkt chronisch Kranke im Rahmen der Priorisierung beim Impfen in den Blick nehmen. Impfzentren impfen nur in Einzelfällen (im Falle der Gutachtenerstellung durch IZ), bei Härtefällen und chronisch kranken Menschen unter 60 Jahren (mit BioNTech). Die Termine sind direkt über die Impfzentren zu vereinbaren.

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren

Die Termine für Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die 70 Jahre oder älter oder chronisch erkrankt ist, sowie Kontaktpersonen von Schwangeren können aktuell über die Impfzentren vereinbart werden. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Impfzentren derzeit Ihren Fokus auf die Impfung älterer Bürger setzen. Nur wenn dann noch weitere Impfstoffmengen verfügbar sind, können auch Kontaktpersonen eine Impfung erhalten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich an den jeweiligen Haus- oder Facharzt zu wenden. Haus- und Fachärzte entscheiden in eigenem Ermessen welche konkreten Personen in den Praxen geimpft werden. Sie sind dabei an die Vorgaben der Coronaimpfverordnung gebunden.

(red)