Justiz Prozess um getötete Solingerin: Zweifel an der Todesursache

Solingen · Die Rechtsmediziner zweifeln die Umstände, die zum Tod geführt haben, an.

Es gibt Zweifel an den Aussagen des Angeklagten.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein Pilzsammler hatte die stark verbrannte Leiche am 11. September 2021 durch Zufall gefunden. Der 33 Jahre alte frühere Lebensgefährte der Getöteten steht unter Anklage des Totschlags vor dem Landgericht Wuppertal. Er hat vor drei Wochen in der Verhandlung zugegeben, den Tod der Frau bei einem Gerangel im Streit in der gemeinsamen Höhscheider Wohnung verschuldet zu haben. Seine schriftliche Aussage zum angeblichen Geschehen hat die Staatsanwaltschaft dem Institut für Rechtsmedizin in Düsseldorf vorgelegt.

In einer ersten Stellungnahme sehen die Ärzte dort den Tod so nicht als plausibel an, informierte der Staatsanwalt die Richterinnen und Richter. Er stellte klar: „Ich sehe da Diskussionsbedarf.“ Die Version des Angeklagten werten seine Anwälte als sogenannte Körperverletzung mit Todesfolge: Der Mann habe nicht töten wollen. Er habe seine Partnerin im Trennungsstreit angegriffen und dabei ihren Tod verursacht. Seinen Angaben zufolge „zerrte“ er sie am Hals; sie habe geröchelt, dann gehustet und sei schließlich „umgekippt.“ Seine Versuche, zu helfen, hätten sie nicht retten können. Der gemeinsame Sohn im Kindergartenalter habe in seinem Zimmer geschlafen.

Er habe sich entschlossen, die Tote heimlich im Schwarzwald zu bestatten, wo sie einen glücklichen Urlaub verlebt hätten. Bei der Fahrt mit der verschnürten Leiche in seinem VW-Bus habe er den ahnungslosen Sohn mitgenommen, weil er ihn „nicht allein lassen“ wollte. Der Junge habe auf einem Parkplatz an der Schwarzwaldhochstraße im Kindersitz gewartet, während er die Tote in den Wald geschleppt habe. Er habe mit Benzin Feuer gelegt, weil er im Wald kein Grab ausheben konnte. Die Polizei versuchte über Wochen, die Verstorbene mithilfe eines Phantombilds und Fotos ihrer Tätowierungen zu identifizieren. Schließlich gab eine Freundin der Frau eine Vermisstenanzeige auf. Laut ihrer Aussage hatte der Mann ihr vorzuspielen versucht, die Verstorbene habe sich getrennt und sei „verschwunden“.

Zweifel am Ablauf sollen die Beschreibung des kurzen Würgens betreffen, wie der Mann es geschildert hat. Laut bisherigem Gutachten der Rechtsmedizin aus Baden-Württemberg kann der Mann die Halsschlagader der Frau in seiner Armbeuge abgedrückt haben.

Ein schneller Tod sei die plausible Folge. Die neue Stellungnahme der Düsseldorfer Gerichtsmedizin hingegen schränkt ein: Die Frau hätte bei diesem Ablauf das Bewusstsein binnen kürzester Zeit verloren; sie hätte nicht mehr stehen und „röcheln“ können, wie der Mann beschrieben hat. Das Gericht hat angekündigt, diese neuen Gesichtspunkte zu prüfen.