Urteil Solinger wegen Vergewaltigung einer 84-Jährigen verurteilt
Solingen · „Ich weiß nicht, auf welchem Trip Sie sind, dass Sie sich einreden, ein Anderer könnte ihre DNA übertragen haben“ - ein Mann aus Solingen wurde wegen Vergewaltigung einer 84-jährigen Frau verurteilt. Er bestreitet die Tat.
Ein Angeklagter (48) aus Solingen muss wegen Vergewaltigung einer wehrlosen, 84 Jahre alten Seniorin ins Gefängnis. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den ledigen Gelegenheitsarbeiter zu sechs Jahren Haft. Er sei am frühen Morgen des 27. Mai 2018 in ein Pflegeheim der Innenstadt eingedrungen. Die Frau habe er bei der Tat verletzt: „Es war eine brutale Vergewaltigung“, kommentierte der Vorsitzende Richter. Die Richter werteten den Angeklagten anhand seines genetischen Fingerabdrucks als überführt: In Spuren am Körper seines Opfers habe das Landeskriminalamt seine DNA zweifelsfrei festgestellt.
Laut Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, öffnete der 48-Jährige am Tattag die Eingangstür des Heims, die nicht vollständig geschlossen haben soll. Er habe sich durch das Foyer und beleuchtete Gänge bis in das Zimmer geschlichen, in dem sie und ihr ebenfalls pflegebedürftiger Mann schliefen. Am Bett des Mannes vorbei sei er zur Seniorin geschlichen. Er habe sich zu ihr ins Pflegebett gelegt und sich an ihr vergangen. Dann sei er geflohen. Der Mann des Opfers habe die Tat nicht bemerkt. Zeugen zufolge ist die 84-Jährige durch eine Krankheit fast völlig bewegungsunfähig. Sie könne nicht sprechen. Eine Pflegerin habe am Morgen Blut im Intimbereich der Frau und weitere Spuren am Bett gefunden. Sie rief die Polizei. Das Gericht stellte nicht fest, dass der Angeklagte die Seniorin oder ihre Lebensumstände vorher kannte. Er soll 400 Meter vom Heim entfernt gewohnt haben.
Arzt: Tat ist kaum vorstellbar
Die Anwältin des 48-Jährigen führte an, ein Arzt im städtischen Klinikum habe es für kaum vorstellbar gehalten, dass eine Patientin in diesem Gesundheitszustand vergewaltigt worden sei. Der Richter stellte klar: „Er hat es nicht ausgeschlossen, und die Spuren waren für ihn plausibel. Vorstellen konnten wir es uns ehrlich gesagt auch nicht.“
Der Angeklagte gilt als nicht vorbestraft, weil frühere Verurteilungen lange zurückliegen. Die Tat im Heim hat er bestritten. Es müsse ein Fehler mit der DNA-Spur vorliegen. Ihm verdeutlichte der Richter: „Ich weiß nicht, auf welchem Trip Sie sind, dass Sie sich einreden, ein Anderer könnte ihre DNA übertragen haben – bei dieser Spurenlage.“
Über eine mögliche Abschiebung des Mannes entscheidet später eine Verwaltungsbehörde, weil er Italiener ist.