DNA überführt Einbrecher
Ein 35-Jähriger ist 2015 in die Räume der Freien Waldorfschule an der Kaiserstraße eingebrochen. Gestern fiel das Urteil.
Gestern hat das Amtsgericht einen 35-jährigen Krefelder wegen Einbruchs und Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Alles vorherige Leugnen hatte ihm nicht geholfen. Denn eine DNA-Analyse überführte ihn letztlich, in die Freie Waldorfschule eingebrochen zu sein. Die Analyse ergab, dass dem Täter die Schuhe eindeutig zuzurechnen sind, deren Abdrücke die Polizei auf der Fensterbank am Tatort vorfand. Er war durch das Fenster eingestiegen und hatte Geld sowie Werkzeug gestohlen.
Schon zuvor hatte ein Kriminaltechniker für Fußspuren die Vergleichsabdrücke vom Tatort mit denen der sichergestellten Schuhe des Angeklagten als identisch bezeichnet. Doch dieser hatte bis zuletzt bestritten, dass es seine Schuhe seien, obwohl sie vor der Zelle abgestellt waren, in der er eine Nacht Untersuchungshaft verbrachte.
Die Staatsanwältin hielt sein Leugnen für eine reine Schutzbehauptung. Die Richterin blieb hartnäckig und veranlasste den DNA-Abgleich mit Spuren im Schuh, was ihm zum Verhängnis wurde. Die Haftstrafe ist auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für seine Lügen wurde er nicht bestraft. Das dürfen Angeklagte vor Gericht ungestraft tun. wop