Schuhrätsel vor Gericht
Hartnäckig leugnet der 35-jährige Krefelder weiterhin den Einbruch in die Freie Waldorfschule und den Diebstahl von Geld und Werkzeug. Und das, obwohl ein kriminaltechnisch speziell für Fußspuren ausgebildeter Sachverständiger gestern vor dem Amtsgericht die Vergleichsabdrücke vom Tatort mit denen der sichergestellten Schuhe des Angeklagten als identisch bezeichnete.
„Es steht fest, dass die Spuren auf der Fensterbank der Schule mit denen der rechten Schuhsohle der untersuchten Schuhe in mindestens sieben individuellen Merkmalen übereinstimmen“, sagte er. Und ergänzte: „Schon eine Übereinstimmung hätte zur Überführung ausgereicht.“
Ein Polizeibeamter hatte die Schuhe des Angeklagten, die nachts vor der Tür der Zelle standen, kriminaltechnisch untersuchen lassen. Doch der Angeklagte bestreitet, dass die im Gericht als Beweisstücke präsentierten Schuhe ihm gehören und will sich mit einem Indizienbeweis nicht abfinden. Die Staatsanwältin hält das für eine „reine Schutzbehauptung“. Dann müssten die Schuhe vor der Zellentür vertauscht worden sein — und zwar mit denen des tatsächlichen Einbrechers, was kaum vorstellbar sei.
Die Richterin will selbst diesen unwahrscheinlichen Fall ausschließen und sich bei den Beamten der Wache versichern, ob in der fraglichen Nacht überhaupt andere Häftlinge in Nachbarzellen eingesessen hätten und ein Vertauschen der Schuhe möglich gewesen wäre. Außerdem soll geprüft werden, ob die Schuhe anhand einer DNA-Analyse dem Angeklagten eindeutig zugeordnet werden können. Das Strafregister spricht nicht gerade für den Beschuldigten. Es enthält zwölf Eintragungen, darunter mehrere Verurteilungen wegen Diebstahldelikten. Der Fortsetzungstermin ist am 13. März, 11 Uhr. wop