Anklage wegen sexueller Nötigung: Beweise reichen nicht
Ein 60-Jähriger soll ein Mädchen (16) belästigt haben. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Niedersprockhövel. Es gibt Fälle, in denen ist das Verhalten eines Menschen augenscheinlich nicht in Ordnung. Be- straft werden kann die Person aber auch nicht, weil eine passende gesetzliche Vorschrift fehlt. In einem solchen Fall stellte das Amtsgericht Hattingen in dieser Woche am Ende der Beweisaufnahme das Verfahren gegen einen 60-jährigen ehemaligen Gastronomen aus Niedersprockhövel ein.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann eine damals 16-jährige Jugendliche an zwei Tagen im Jahr 2012 sexuell genötigt haben. Im ersten Fall soll er in einer voll besetzten Gaststätte die Hand des Mädchens an sein Geschlechtsteil geführt haben.
Beim zweiten Mal soll er die Schülerin in seinem eigenen Restaurant gegen ihren Willen fotografiert und mehrfach am Po angefasst haben. Entsprechende Fotos hatte die Polizei direkt nach dem Geschehen auf seiner Kamera gefunden und beschlagnahmt. Alle weiteren Vorwürfe wies der Angeklagte in seiner Aussage allerdings strikt zurück.
Auch bei einer intensiven Vernehmung der Schülerin, die während der Befragung in Tränen ausbrach und völlig außer Fassung geriet, konnte das Gericht nicht herausfinden, ob der Angeklagte Gewalt oder anderen Zwang ausgeübt hat. Daher stellte das Schöffengericht das Verfahren am Ende auf Antrag der Verteidigung wegen geringer Schuld ein — obwohl es keine Zweifel daran hatte, dass der Angeklagte über die Grenzen des eigentlich Zulässigen hinausgegangen sei.
Mit der Einstellung hatte sich zuvor auch der Anwalt des Opfers als Nebenkläger einverstanden erklärt, um seiner Mandantin im Falle einer möglichen Berufungsverhandlung eine erneute Befragung durch das Landgericht zu ersparen.