Ex-Drogendealer handelt jetzt mit Motorradteilen

Seine Vergangenheit brachte 26-Jährigen zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Sprockhövel. Auch wenn er nur noch Motorradteile statt Drogen verkauft, hat einen 26-jährigen Sprockhöveler seine Vergangenheit eingeholt. Dass er weiter der Händlerwelt angehören darf, hat er einem Urteil von zwei Jahren Haft auf Bewährung zu verdanken. Ankauf, Anbau und Weiterverkauf von Marihuana hatten den Mann vor das Schöffengericht gebracht. In vier Fällen waren ihm 2015 Drogenankäufe in Mengen zwischen 200 und 400 Gramm nachgewiesen worden. Dazu hatte er sich jedes Mal mit einem Großdealer getroffen und für die zum Teil hohe Wirkstoffe enthaltende Ware knapp 8000 Euro gezahlt. Umschlagplatz war eine freie Tankstelle in Velbert.

Nachdem der Großdealer aus Hattingen Anfang vergangenen Jahres zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war und im Zuge dessen seine Kunden benannt hatte, waren die Kriminalbeamten auch auf den Sprockhöveler aufmerksam geworden. Eine Durchsuchung in seiner Wohnung förderte rund 100 Gramm Haschisch, 260 Gramm Marihuana, eine Feinwaage und diverse Utensilien zur Proportionierung von Drogen zu Tage. Zudem fand sich in einer Flurnische eine Mini-Plantage mit zehn Cannabispflanzen.

Der Angeklagte entschied sich ob der eindeutigen Beweislage zu einem umfassenden Geständnis und beteuerte, seine Drogenvergangenheit inzwischen hinter sich gelassen zu haben. „Ich hab das damals weiterverkauft, um die Kosten für meinen eigenen Konsum zu decken“, beteuerte der 26-Jährige. Dennoch hätte sein Kundenstamm aus zehn Personen bestanden. „Alles Leute aus meinem Bekanntenkreis, die die Ware bei mir zuhause abgeholt haben“, berichtete der reuige Händler. Inzwischen habe der Sprockhöveler „mit der Sache abgeschlossen“, habe neben seinem Vollberuf als Maschinenprüfer ein Kleingewerbe für Motorradteile angemeldet und stecke mit seiner Freundin inzwischen „inmitten konkreter Familienplanungen“, sagte sein Verteidiger.

Staatsanwalt und Schöffengericht schenkten dem Sinneswandel des nicht vorbestraften Mannes Glauben und verbanden die milde Freiheitsstrafe mit einer dreijährigen Bewährungszeit und einer Zahlung in Höhe von 1000 Euro. cw