Haßlinghausen: Wohnen und Gewerbe auf dem Aldi-Gelände?
Änderung des Bebauungsplans könnte eine neue Nutzung ermöglichen.
Haßlinghausen. „Was wird aus dem ehemaligen Aldi an der Steinklippe?“ Diese Frage taucht in der Stadt immer mal wieder auf. Eine erste Antwort gibt die Verwaltung jetzt mit einem Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz.
Danach soll der Ausschuss die Verwaltung beauftragen, den für den Bereich Steinklippe gültigen Bebauungsplan Haßlinghausen-Süd III in einem Teilbereich zu ändern.
Der Bebauungsplan wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel geändert, in dem damals gültigen Mischgebiet ein Sondergebiet für Lebensmitteleinzelhandel einzurichten. Durch die Änderung wurde die Ansiedelung des Discounters und — auf dem Nachbargrundstück eines weiteren Lebensmittelmarktes — ermöglicht. Dieser Schritt soll jetzt auf einen Antrag der Firma Aldi hin rückgängig gemacht werden. Nach der Schließung des Marktes soll das Grundstück anderweitig genutzt oder für eine andere Nutzung vermarktet werden können.
Wie Susanne Görner vom Sachgebiet Planen und Umwelt der Stadt erläutert, kommt nach der Bildung des neuen Einzelhandelszentrums am Rathausplatz eine weitere Nutzung der Grundstücke an der Steinklippe als Sondergebiet für Einzelhandel ohnehin nicht mehr in Betracht. Schon nach der Änderung habe man keinen Interessenten für das Nachbargrundstück gewinnen können.
Deshalb soll durch die Änderung des Bebauungsplans die Möglichkeit geschaffen werden, auf den beiden Grundstücken Wohnungen und auch Gewerbe anzusiedeln, das aber — nach der Definition des Mischgebietes — keine störende Auswirkung auf benachbarte Wohnungen haben darf.
Als Problem könnte sich dabei allerdings eine Windkraftanlage auf dem Nachbargrundstück erwiesen. Wegen des Schlagschattens wäre eine Wohnbebauung nur in mindestens 100 Meter Entfernung zulässig. Eine Mischnutzung wäre auch im Bereich zwischen 70 und 100 Metern Entfernung zu der Windkraftanlage möglich.