Heckenwildwuchs kann gefährliche Folgen haben
Passieren Unfälle wegen eingeschränkter Sicht, sind Grundstückseigentümer zivilrechtlich in der Haftung.
Sprockhövel. Die Stadt Sprockhövel ist für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zuständig. Um dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachzukommen, werden in regelmäßigen Abständen Straßenkontrollen durch einen Straßenbegeher durchgeführt. Hierzu gehört auch die Kontrolle des „Lichtraumprofiles“ (die Sicht auf Durchgangs- und Durchfahrtshöhe) der jeweiligen Straßen. Dieses muss 2,50 Meter Höhe im Geh- und Radwegbereich und 4,50 Meter im Fahrbahnbereich betragen.
In der jetzigen vegetationsfreundlichen Witterung kommt es vermehrt vor, dass Anpflanzungen von Grundstücken in das Lichtraumprofil der jeweiligen Straße hineinwachsen und dadurch der öffentliche Verkehr gefährdet wird. Die Stadt bittet daher darum, gerade jetzt auf den Pflegeschnitt zu achten. Für das Ortsbild sei es zwar besonders positiv, wenn Grundstückseinfriedungen nicht nur aus sterilen Mauern und Gartenzäunen bestehen, sondern Hecken, Sträucher und Bäume das Grundstück einrahmen. Dabei sollte jedoch vor allem bei Grundstücken, die an einen Gehweg, Radweg, an einer Straße oder andere öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, daran gedacht werden, überhängende Äste und anderen Überwuchs regelmäßig zu beseitigen.
Für die Verkehrsteilnehmer auf den öffentlichen Verkehrsflächen kann es sonst zu Behinderungen kommen. Besonders gefährdet sind jüngere Kinder, die mit ihrem Fahrrad noch den Gehweg benutzen müssen. Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und können im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Einfriedungen und Anpflanzungen (hier speziell Hecken, lebende Zäune) dürfen nicht in Gehweg und Fahrbahn hineinwachsen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Sichtbehinderung) beeinträchtigen. Vor allem müssen Verkehrszeichen und andere Verkehrsanlagen sowie Schilder mit Straßennamen ungehindert zu sehen sein. Red