L 70 n: Gegner müssen auf Urteil des Gerichts warten

Das VerwaltungsgerichtArnsberg hat den Fall am Donnerstag verhandelt.

Foto: Gerhard Bartsch

Niedersprockhövel. Kommt die geplante Umfahrungsstrecke für die Hauptstraße, die L 70 n, oder kommt sie nicht? Diese Frage wird derzeit mit Hilfe von Gerichten geklärt. Donnerstag war der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung für den Straßenneubau Gegenstand einer mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht Arnsberg.

Wie der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts, Til Nicolas Kappen, berichtet, hat die zuständige Kammer mit der Klägerin aus Niedersprockhövel, der Bezirksregierung und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Sach- und Rechtslage erörtert und über das Urteil beraten.

Dieses Urteil und seine Begründung wird den Prozessbeteiligten üblicherweise innerhalb von zwei Wochen zugestellt — und auch erst dann bekannt gegeben.

In seiner ersten Einschätzung zeigt sich die Bezirksregierung Arnsberg, die das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht vertritt, sehr zurückhaltend. „Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet“, sagt Pressesprecher Christian Chmel-Menges. Auch zu der Frage, ob die Bezirksregierung im Fall einer Niederlage Rechtsmittel einlegen würde, möchte sich die Bezirksregierung nicht äußern.

Eindeutiger war dazu bisher die Stellungnahme der Klägerseite, die am Donnerstag für eine Nachfrage nicht erreichbar war. Schon im vergangenen Jahr hatte die Initiative „L 70 — nein danke“ erklärt, man werde auf jeden Fall in die zweite Instanz gehen. Erst nach einem endgültigen Urteil kann die Straße gebaut werden. ww