Sprockhövels Herrchen haben ihre Hunde gut im Griff
Besitzer großer Hunde müssen einen Sachkundenachweis erbringen — in Sprockhövel funktioniert dies gut.
Sprockhövel. Hunde, die ihrem Besitzer weggenommen werden? Diese Androhung muss die Stadt nur in seltenen Fällen aussprechen, geschweige denn in die Tat umsetzen. „Meist lenken die Besitzer spätestens bei dieser Drohung ein“, weiß Lutz Franke vom Sachgebiet Bürgerservice.
Es geht um den sogenannten Sachkundenachweis, den Besitzer von Hunden mit einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm oder mehr erbringen müssen — unabhängig, um welche Rasse es sich handelt.
Insgesamt gibt es rund 2100 Hunde in Sprockhövel — das hat die jüngste Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2012 ergeben. 57 von ihnen zählen zu den sogenannten gefährlichen Rassen (zum Beispiel Pitbull Terrier) oder zu „bestimmten Rassen“ wie American Bulldog oder Mastiff.
Für sie besteht laut Landeshundegesetz Maulkorb- und auch Leinenpflicht — zudem muss ein Sachkundenachweis abgelegt wurden. Dieser Sachkundenachweis muss allerdings auch erbracht werden, wenn es sich um „ganz normale“, große Hunde handelt.
In Sprockhövel ist dies nach Angaben von Lutz Franke bei etwa 1100 Hunden der Fall. Zwei Sprockhöveler Tierärzte sind laut einer Liste des Kreis-Veterinäramtes befugt, den Sachkundenachweis zu erteilen: Dr. Judith Hövel und Dr. Brigitte Stüwe.
„Die meisten Hundehalter, wissen, dass sie diesen Nachweis brauchen“, sagt Dr. Brigitte Stüwe. In ihrer Praxis hält sie es so, dass die Hundebesitzer einen Fragenkatalog ausfüllen müssen, der anschließend gemeinsam durchgegangen wird. „Das kann schon mal zwei oder zweieinhalb Stunden dauern“, sagt Stüwe.
Aus ihrer Sicht ist es fraglich, warum nicht alle Hundebesitzer den Nachweis erbringen müssen. „Es geht schließlich darum, das Wohl des Tieres sicherzustellen, in dem man den Halter prüft, ob er sich mit der Haltung eines Hundes auskennt. Das ist für einen Chihuahua genauso wichtig wie für einen Labrador.“
Sprockhöveler, die ihren neuen Hund beim Ordnungsamt anmelden, werden — sollte es sich um eine große Rasse handeln — von der Stadt aufgefordert, den Sachkundenachweis zu erbringen. „In der Regel kommen die Hundebesitzer dem auch schnell nach. Aber einige Unbelehrbare gibt es natürlich auch.“
Sie erhalten unter Umständen zusätzliche Post von der Stadt mit der Androhung von Bußgeldern und im krassesten Fall der Androhung, den Hund aus der Familie zu nehmen.