Stamp sprach im Familienausschuss des Landtags am Donnerstag von Überlegungen zu einer Notbetreuung, die sich aber nicht an einer Berufsgruppendefinition mit der sogenannten kritischen Infrastruktur sondern an den Bedarfen orientieren sollen. Er sicherte aber gleichzeitig zu, dass es „weiterhin das Angebot zur Betreuung geben wird“, wenn zum Beispiel das Kindeswohl gefährdet sei.
Stamp bezog sich bei seinen Ausführungen auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Bundes-Notbremse, der analog zu Schulen eine „Präsenzbetreuung jenseits eines Notbetriebs“ nicht zulässt, sobald die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz -die Zahl der Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche - über 165 liegt.
Außerdem soll es eine Entlastung bei den Kita-Beiträgen geben, der genaue Umfang werde noch geprüft.