Flüchtlinge Stamps Bleiberecht-Erlass trifft nur wenige Geduldete
Düsseldorf · Integrationsminister will Perspektiven für gut Integrierte. Doch sein Erlass hilft nicht, sagen Flüchtlingsberater.
Wenn es um ausländische Straftäter geht, kehrt NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) gern den harten Hund heraus. Andererseits kämpft er dafür, dass gut integrierte Menschen auch bleiben können, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Jetzt hat er einen Erlass an die Ausländerbehörden verschickt, um den gesetzlichen Spielraum zugunsten gut integrierter Geduldeter auszunutzen und für sie eine Bleibeperspektive zu erreichen. Aber: „In der Praxis ergeben sich da Schwierigkeiten“, sagt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW. Die Regelung dürfte nur eine kleine Zahl von Menschen betreffen.
Stamp selbst hatte hohe Erwartungen an den Erlass bei einer Pressekonferenz gedämpft. Er wisse nicht, wie viele Menschen so die Chance auf einen geregelten Verbleib in NRW bekommen könnten. Naujoks drosselt Hoffnungen noch weiter: „Die Hürden sind nach wie vor hoch.“ Sie erkenne zwar die Bemühungen des Ministers an, jedoch müsse auch er sich nun einmal im Rahmen des Bundesrechts bewegen.
„Der Erlass ist ungewöhnlich“, sagt auch Uwe Marquardt vom Verein „Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf“, der in der Landeshauptstadt Asylbewerber und Geduldete berät und begleitet. „Es klingt erst mal gut.“ Ein entscheidendes Problem ergebe sich allerdings beim Passus „Passpflicht/Identitätsklärung“: Demnach obliegt es dem Ausländer, an der Beschaffung von Identitätspapieren mitzuwirken. Auch für eine Ausbildung, durch die eine gesicherte Duldung erzielt werden könnte, sei ein Pass oder Ersatzpapier unabdingbar. „Ohne Pass kein Bleiberecht“, erklärt Marquardt ganz simpel. „Aber die allermeisten Flüchtlinge etwa aus Afrika haben keinen Pass.“
Viele Menschen scheitern wohl schon an der Passpflicht
So gebe es bei Menschen aus Guinea praktische Schwierigkeiten mit den konsularischen Institutionen. Im Falle von Somalia würden pauschal alle nach 1991 ausgestellten Papiere als Fälschung angesehen. „Ein Flüchtling aus Somalia, der später geboren wurde, kann nie deutscher Staatsbürger werden – und wenn er noch so schön arbeitet und Deutsch lernt“, so der Berater. Andere Geflüchtete hätten zwar prinzipiell Aussicht auf einen Pass – doch beispielsweise Iraner trauten sich oftmals nicht zu ihrer Botschaft, um ihn zu beantragen, aus Angst vor dem Geheimdienst; Gleiches gelte für Kriegsdienstverweigerer aus Syrien.
Doch auch bei weiteren Voraussetzungen, die Stamps Erlass benennt, sieht Marquardt Probleme: So werden Deutschkenntnisse vorausgesetzt, um ein Bleiberecht zu bekommen. Sprachkurse würden aber nur für anerkannte Flüchtlinge bezahlt – „Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf“ hilft hier etwa mit Kursen durch Ehrenamtler. Laut Naujoks vom Flüchtlingsrat sind Geduldete auch bei Maßnahmen zur Nachqualifizierung für die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen im Nachteil – da investiere der Staat eher in die, die auch bleiben könnten.
Damit sind schon einmal die Voraussetzungen, um in NRW arbeiten zu können, für geduldete Ausländer schwer zu erfüllen. Noch haariger wird es laut den Experten aus der Praxis, wenn es um den ganz konkreten Zugang zu Ausbildung oder Job geht. Denn immerhin steht in den Papieren dieser Menschen, dass sie nicht bleiben sollen, ihre Abschiebung lediglich ausgesetzt ist. Auf unbestimmte Zeit. „Damit tut sich jeder Arbeitgeber schwer“, sagt Uwe Marquardt. Immer wieder gebe es etwa Fälle, in denen Ausbildungsbetriebe ihren Lehrling, in den sie investierten, plötzlich durch dessen Rückführung verlieren – das helfe nicht bei der Werbung dafür, jungen Flüchtlingen eine Chance zu geben.
Nun ist der Faktor Arbeit und Verdienst aber eine entscheidende Größe in Stamps Erlass: Der Geduldete, der eine gesicherte Bleibeperspektive anstrebt, müsse 51 Prozent seines Lebensunterhaltes selbst bestreiten oder eine Zusage haben, dies bald zu 100 Prozent zu können. Für Menschen mit einer Duldung gebe es aber vor allem Nebenjobs im Niedriglohnsektor, so Marquardt: „Unbefristete Arbeitsverhältnisse kenne ich überhaupt nicht.“ Im Gegenteil: Der Flüchtlingsberater schildert den Fall eines jungen Afghanen, der mit einer Aufenthaltsgestattung eine Ausbildung in NRW absolvierte und im Anschluss eine Arbeitsstelle bekam. Da wurde sein Asylantrag abgelehnt – und obwohl nach Afghanistan praktisch kaum abgeschoben wird und der junge Mann eine Duldung bekam, hatte diese Entscheidung für ihn herbe Konsequenzen: „Er hat seinen Job verloren“, berichtet Marquardt. Stattdessen sei er nun Leistungsbezieher.
„Das ist der Normalfall“, erklärt der Berater seine Berufspraxis. Und den Rechtsrahmen für diesen Normalfall habe Stamp auch durch sein Schreiben nicht verschieben können. Er selbst, so Marquardt, habe nicht einen einzigen Fall erlebt, in dem der gesetzliche Spielraum – wie nunmehr vom Minister angestrebt – genutzt wurde, um einem Geduldeten einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Der Erlass als das Versprechen neuer Chancen für integrierte Geduldete sei somit nicht nur eine Luftnummer. „Es ist eine Falschmeldung“, sagt Marquardt.