Vor der Landtagswahl Streit um das Aus für Maskenpflicht an Schulen in NRW geht weiter
Düsseldorf · Unterricht unter Pandemie-Last, Integration ukrainischer Schüler, Inklusion als bleibende Herausforderung - die Aufgaben für die Bildungspolitik sind gewaltig. Vor der Landtagswahl wird aktuell vor allem weiter um die Maskenpflicht gestritten.
Die Grünen-Landtagsfraktion hält das Verbot, in NRW schulintern eine Maskenpflicht zu verhängen, für rechtlich zweifelhaft. Man werde Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) über eine Anfrage im Landtag zu einer Stellungnahme auffordern, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Oppositionsfraktion, Sigrid Beer, am Dienstag. Seit Montag ist die landesweite Maskenpflicht in Klassenzimmern in NRW abgeschafft.
Gebauer hatte zwar betont, dass es kein Verbot gebe, weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - dann auf rein freiwilliger Basis. Es sei den Schulen aber nicht gestattet, schulinterne Maskenpflichten zu etablieren. Beer sagte, ein solches Verbot sei nicht nachvollziehbar, wenn Schülerschaft, Eltern und Lehrkräfte allesamt eine Maskenpflicht befürworteten. Die Lehrergewerkschaft GEW teile die Skepsis der Grünen.
Das Schulministerium wies erneut daraufhin, dass mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes die rechtliche Grundlage für die Anordnung der allgemeinen Maskenpflicht an Schulen in NRW entfallen sei. Für die Schulen gebe es „gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde keine schulrechtliche Handhabe, verbindlich das Tragen einer Maske anzuordnen“. Das bedeute: „Die Schulen können zwar eine Empfehlung aussprechen, eine rechtsverbindliche Wirkung hat dies jedoch nicht.“
Das Düsseldorfer Ministerium erläuterte am Dienstag weiter: „Auch in Ausübung des Hausrechts dürfen Schulleitungen keine Maskenpflicht verhängen, die Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch ausschließt.“ Das Hausrecht in Schulen als öffentliche Einrichtungen stelle - anders als etwa Supermärkte – keine Grundlage für die Anordnung einer Maskenpflicht dar.
Einer Umfrage im Auftrag der NRW-SPD zufolge stimmten unter 1000 online befragten Erwachsenen 36 Prozent der Aussage zu, dass die Abschaffung der Maskenpflicht an NRW-Schulen durch die Landesregierung zum 2. April ein Fehler war. Weitere 24 Prozent stimmten bei der Umfrage von Insa Consulere (28.3. bis 4.4.) dieser Aussage „eher“ zu. Hingegen sind 14 Prozent „eher nicht“ und 21 Prozent nicht dieser Auffassung. Allerdings war die Fragestellung des Instituts nicht mit dem Hinweis verbunden, dass das Aus der Maskenpflicht in einem Bundesgesetz verankert war.
SPD-Partei- und Fraktionschef Thomas Kutschaty sagte mit Blick auf die Landtagswahl am 15. Mai, Bildungspolitik müsse „endlich wieder Hauptfach der kommenden Landesregierung“ werden.
Das Schulsystem befinde sich im „Erschöpfungszustand“, das Vertrauen in die Schulpolitik sei nach knapp fünf Jahren schwarz-gelber Regierung verloren gegangen, bilanzierten die Grünen. In einem Antrag „Bildung für das 21. Jahrhundert“, den die Grünen in den Landtag einbringen wollen, wird ein „konsequenter Plan“ für die Inklusion verlangt, die längst nicht umgesetzt sei. Es brauche kleinere Lerngruppen und eine bessere Finanzausstattung, mahnte Beer. Dass 2021 und wohl auch 2022 jeweils gut 250 Millionen Euro aus dem Schuletat an das Finanzministerium zurückfließen, sei unhaltbar.
Fraktionschefin Josefine Paul (Grüne) meinte, auch bei der Digitalisierung hapere es weiter, nur 17 Prozent der Schulen habe einen Glasfaseranschluss. Hingegen sieht eine Erhebung des Wirtschaftsministeriums große Fortschritte: Der Anteil der Schulen, die auf gigabitfähige Netze zurückgreifen könnten, sei seit 2018 von 15 auf nun 73 Prozent gestiegen. Hinzu kämen weitere 20 Prozent der Schulen, für die Gigabitanschlüsse in bewilligten Förderprojekten oder im eigenwirtschaftlichen Ausbau gebaut würden.
Paul verlangte im Hinblick auf die geflüchteten Schüler aus der Ukraine, den Schulträgern solle für die Ausstattung dieser Gruppe Sonderbudgets zur Verfügung gestellt werden. Um Unterricht für ukrainische Kinder und Jugendliche sicherzustellen, warb das Schulministerium auch um Ruheständler und Lehramtsstudierende. In einer Rundmail rief das Ministerium die Schulen dazu auf, das Gewinnen zusätzlicher Personalressourcen zu unterstützen.
Konkret gehe es darum, Lehrerinnen und Lehrer zu einem späteren Eintritt in den Ruhestand zu bewegen oder Lehrkräfte aus der Rente für eine befristete Tätigkeit an die Schulen zurückzuholen. Ebenso könne eine vorzeitige Rückkehr aus einer Beurlaubung helfen. Wer in Teilzeit arbeite, solle auf eine Aufstockung der Stundenzahl angesprochen werden. Gebauer hatte betont, auch Lehrkräfte aus der Ukraine seien willkommen und sollten bald ein unkompliziertes Beschäftigungsangebot erhalten. Die Bundesländer wollten Einstellungsbedingungen für Lehrpersonal aus der Ukraine rasch gemeinsam regeln.