NRW Traue besser nicht dem Wülfrather Schilderwald

Zu: Poller vor dem Rathaus

Möchte man – aus welchem Grunde auch immer – als ortsunkundiger Autofahrer, der Polizeiwache in Wülfrath einen Besuch abstatten, findet man an mehreren Stellen Hinweisschilder. Das ist zuerst einmal sehr löblich, fehlen solche oder ähnliche Hinweisschilder in Nachbarstädten doch vollständig. Nun ist das jedoch mit den Hinweisschildern in Wülfrath so eine Sache. Machen wir doch mal eine Probefahrt.

Wir fahren einmal die Lindenstraße von Mettmann kommend entlang und finden an der Einmündung der Düsseler Straße ein Schild „Polizei“ in Richtung Innenstadt. Folgt man diesem Hinweis, so findet man an der Ecke Düsseler Straße/Mozartstraße ein Schild „Polizei“ über die Mozartstraße in Richtung Rathaus fahrend. Nach Querung der Südstraße und etwa nach 50 Meter befahren der Straße Am Rathaus kommt die große Überraschung: „der Wülfrather Ruhepfosten“. Zur Verkehrsberuhigung der Straße Am Rathaus direkt vor selbigem aufgestellt, stoppt der abrupt unsere Suche nach der Polizeistation. Was macht nun der ortsunkundige Autofahrer in Wülfrath? Welchen Rat können wir ihm geben? Traue nicht den im Wülfrather Schilderwald angebrachten Hinweisschilder.

Ich denke, da haben die Wülfrather Verkehrsplaner noch einiges an Handlungsbedarf und somit noch in ihrer Leistung „Luft nach oben“. Und dann stelle ich mir als Ur-Wülfrather die Frage, warum überhaupt wird der Wülfrather Ruhepfosten benötigt? Jahrzehnte lang hat man ihn nicht benötigt. Die Argumentation aus dem Rathaus für den Ruhe­pfosten ist schon sehr abenteuerlich. Ich möchte unseren Bürgermeister Rainer Ritsche zitieren: „Es ist schon abenteuerlich, in welcher Geschwindigkeit manche Verkehrsteilnehmer in dem verkehrsberuhigten Bereich unmittelbar vor dem Rathauseingang oder auch vor dem Eingang zum Haus Luise von der Heyden mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind“. 

Recht so. Nur bitte wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Hier wird ein Jahrzehnte lang öffentlicher Verkehrsweg, ohne Nennung einer neuen Zuwegung zu den Baugebieten Süd- und Stiftstraße sowie Bockswiese aufzuzeigen, gesperrt, während keine 200 Meter Luftlinie entfernt verkehrsberuhigte Anliegerstraßen wie Ulmen- und Schlehenweg mit dem Fußweg für den Schwerlastverkehr geöffnet werden? Wir sprechen hier in beiden Fällen über Straßen beziehungsweise Wege, deren Erstellung gemäß den damals geltenden Vorschriften für den Anliegerverkehr mit Pkw und gelegentlicher Befahrung mit Lkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 Tonnen erstellt wurden. Da fragt man sich, hat nicht der schichtarbeitende Mitbürger das gleiche Recht auf Ruhe und Erholung wie die Beamten und Angestellten im Rathaus?

 

Rolf Bürgel, Wülfrath