Gerichtsprozess Urteil: Atommüll aus Jülich darf in Ahaus lagern

Münster · Schon jetzt lagern zahlreiche Castoren im westlichen Münsterland. Dafür gibt es eine Betriebsgenehmigung bis 2036. Jetzt hat ein Gericht sein Ok für eine Ausweitung gegeben.

Vor der mündlichen Verhandlung im Streit um die Lagerung des Jülicher Atommülls im Zwischenlager Ahaus steht eine Demonstrantin mit einer ·Atomkraft? - Nein Danke·-Fahne vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG).

Foto: dpa/Guido Kirchner

152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich dürfen nach einem Urteil im Zwischenlager Ahaus gelagert werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Nachmittag entschieden und damit eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners abgewiesen. Das OVG ließ keine Revision zu, dagegen können die Kläger aber Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Die Atommüllbehälter lagern weiter vorerst mit einer Duldung in Jülich in der Nähe von Aachen. Die Genehmigung für die Aufbewahrung dort ist abgelaufen. Wann und ob die Castoren nun nach Ahaus kommen, ist aber noch offen - eine Transportgenehmigung für die Fahrt durch Nordrhein-Westfalen gibt es bislang nicht.

Anwohner und Stadt hatten geklagt

Geklagt vor dem OVG hatten die Stadt Ahaus und ein Anwohner, die Klage richtete sich gegen die Bundesrepublik. Nach ihrer Überzeugung hatte die zuständige Aufsichtsbehörde für die 8. Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2016 bestimmte Fragen zur Sicherheit der Anlage zum Beispiel bei Angriffen von außen nicht genügend erörtert. Damit sei die Genehmigung rechtswidrig - sie ist aber nötig, um weitere Castoren im Zwischenlager aufbewahren zu dürfen.

Der 21. Senat des OVG teilt die Bedenken der Kläger nicht. Die Behörde habe die nötigen Fragen geklärt. Wenn es um Geheimhaltungsfragen wie die Sicherheit des Zwischenlagers im Fall von terroristischen Angriffen gehe, sei klar, dass nicht alle Informationen offengelegt werden könnten.

In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Ralph Heine der Klägerseite vorgeworfen, sich zu wenig mit den schriftlichen Anlagen in der Genehmigung beschäftigt zu haben. Die entscheidenden Fragen seien durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hinreichend und konservativ abgeschätzt und beantwortet worden.

(dpa)