Kommunikation Fehlgeschlagen Warum ein Patientenschützer Wüsts Aussage zur Booster-Impfung kritisch sieht

Dortmund · Ministerpräsidenten Wüst hat sich bezüglich einer Booster-Impfung nach vier Wochen unklar geäußert. Patientenschützer Eugen Brysch erklärt, warum er das höchst kritisch sieht.

 Wüst habe mit seinen Äußerungen Erwartungen geweckt, die gar nicht erfüllt werden könnten, sagen Patientenschützer.

Wüst habe mit seinen Äußerungen Erwartungen geweckt, die gar nicht erfüllt werden könnten, sagen Patientenschützer.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) für die Kommunikation zu den Booster-Impfungen in Nordrhein-Westfalen scharf kritisiert. „Die Landesregierung produziert ein Chaos“, sagte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch. Er sieht dabei insbesondere den Regierungschef in der Verantwortung, dessen Äußerung zutiefst populistisch gewesen sei. Eine Mindestspanne von lediglich vier Wochen zwischen Zweitimpfung und der Auffrischungsimpfung habe weder aus medizinischer noch virologischer Sicht einen Rückhalt, betonte der Patientenschützer.

Wüst habe mit seinen Äußerungen Erwartungen geweckt, die auch gar nicht erfüllt werden könnten. Brysch forderte von der Landesregierung Maßnahmen, wie Infektionsketten in den Pflegeheimen ausgeschlossen werden können und ein Konzept, wie auf die neue Omikron-Variante reagiert werde. „Populismus ist in jeder Hinsicht Gift“, unterstrich Brysch und fügte hinzu: Insbesondere den Populisten gegenüber, den Corona-Leugner und Impfgegner, könne man nicht mit Populismus ankommen. „Das endet in einem Desaster der Kommunikation.“

Die Landesregierung hatte am Montag in einem Erlass an die Kommunen überraschend eine Untergrenze von lediglich vier Wochen für die Auffrischungsimpfungen eingeführt. Dies sei nicht als Empfehlung zu verstehen, erklärte Wüst am Dienstag. Wer allerdings frühestens vier Wochen nach der Zweitimpfung zum Boostern komme, werde auch nicht weggeschickt. Mit einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums ist der Mindestabstand nun jedoch auf vier Monate festgelegt worden.

(dpa/lnw)