Wehrhahn-Anschlag: Verteidiger fordern Freispruch

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Angeklagte im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn gehört aus Sicht seiner Verteidiger freigesprochen. „Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht“, sagte Verteidiger Ingo Schmitz am Donnerstag.

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Der Angeklagte sei von völlig unglaubwürdigen Zeugen belastet worden, dabei verfüge er nicht einmal über die Fähigkeiten, eine solche Bombe zu bauen.

Zahlreiche Zeugen hätten ihre Aussagen im Prozess zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen. Zu umstrittenen Aussagen des Angeklagten selbst sagte Schmitz: „Er ist ein Dampfplauderer und ein Dummschwätzer, der zu maßloser Selbstüberschätzung neigt.“

Es gebe keine Spuren vom 52-Jährigen am Tatort, sagte Verteidigerin Hülya Karaman. Das Plädoyer des Staatsanwalts sei eine „geschickte und gekonnte Augenwischerei“ gewesen. Das Urteil wird voraussichtlich am 31. Juli verkündet.

Dem 52-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Bei den Opfern handelt es sich um überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.