Corona-Notbremse im Kreis Viersen Der Kreis Viersen zieht die Corona-Notbremse

Kreis Viersen · Im Kreis Viersen gilt von heute an die „Corona-Notbremse“. Geschäfte brauchen nicht zu schließen – wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, darf weiterhin den Einzelhandel besuchen. Aber: Private Kontakte werden eingeschränkt.

Von diesem Mittwoch an tritt auch im Kreis Viersen die „Corona-Notbremse“ in Kraft – allerdings mit Lockerungen für alle Menschen, die einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Allerdings gelten strengere Kontaktvorschriften für alle. Hintergrund: An mehr als drei Werktagen lag der Inzidenz-Wert im Kreis Viersen oberhalb von 100. Für diesen Fall hatte die Bund-Länder-Kommission eine „Corona-Notbremse“ angeordnet. Diese Regeln gelten von diesem Mittwoch an im Kreis Viersen:

Kontakte

Sie sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.-5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 Jahre sind auch hier nicht mitgerechnet. Auch Paare, die getrennt voneinander leben, gelten als ein Hausstand.

Einzelhandel

Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (zum Beispiel Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen auch weiterhin „Terminshopping“ anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kunden auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt wird nur Personen mit negativem Schnelltest gewährt. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Körpernahe Dienstleistungen

Wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind sie bei Einhaltung von Hygienevorgaben weiterhin zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Tierpark

Der Besuch von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit weiter zulässig. Die Zahl gleichzeitig anwesender Besucher in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Bibliotheken, Kunstausstellungen und so weiter

Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit weiter  zulässig. Es darf sich höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Die Stadt Viersen kündigte am Dienstag an, dass die Albert-Vigoleis-Thelen-Stadtbibliothek mit allen Zweigstellen während der „Corona-Notbremse“ für die reguläre Nutzung geschlossen bleibt. „Das bewährte Abhol-Angebot wird wiederaufgenommen“, so Stadtsprecher Frank Schliffke. „Darüber hinaus stehen die Online-Services der Bibliothek rund um die Uhr zur Verfügung.“ Reservierungen sind nicht nur online, sondern auch telefonisch möglich. Die Telefone unter den Nummern 02162 101509 und 101510 sind von dienstags bis freitags von 11 bis 16 Uhr besetzt. An Feiertagen und am Wochenende steht der Telefonservice nicht zur Verfügung.

Das Land NRW hatte am Dienstag dem Kreis Viersen die Test-Option erlaubt. Landrat Andreas Coenen (CDU) erklärte: „Wir nehmen die aktuelle Lage sehr ernst. Allerdings können wir nach meiner festen Überzeugung das öffentliche und wirtschaftliche Leben nicht dauerhaft auf Eis legen.“ Im Kreis Viersen stünden ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung. Coenen: „In Kombination mit den bereits erprobten Hygienemaßnahmen können wir auf eine verantwortungsbewusste Art und Weise diese Öffnungen erlauben.“

Der Landrat hatte eine entsprechende Allgemeinverfügung gemeinsam mit den Bürgermeistern der Städte des Kreises abgestimmt. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt tritt diese Allgemeinverfügung am Mittwoch, in Kraft. Die „Corona-Notbremse“ endet, wenn die Inzidenz im Kreis Viersen wieder unter die 100er-Marke fallen.