Prozess in Mönchengladbach Willicher Drogenhändler muss sieben Jahre in Haft
Mönchengladbach/Willich · Zugute hielten die Richter dem 57-Jährigen, dass er ein Geständnis abgelegt hatte.
Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ein 57-Jähriger aus Willich am Mittwoch vor dem Landgericht Mönchengladbach zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zudem soll die Einziehung von 173 000 Euro als Wertersatz erfolgen. Diese Summe soll durch den Verkauf der Drogen zustande gekommen sein. Laut Anklage wurden rund 50 Kilogramm Marihuana für den Weiterverkauf hergestellt. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Ernten teilweise den 200-fachen Wirkgehalt einer nicht geringen Menge enthalten.
Der Willicher soll vier Cannabisplantagen in Viersen, Tönisvorst und Schwalmtal betrieben haben. Für den Angeklagten habe sein umfassendes Geständnis gesprochen, so der Vorsitzende Richter Helmut Hinz in seiner Urteilsbegründung. Gegen ihn, dass er während eines laufenden Revisionsverfahrens wegen einer genau gleich gelagerten Tat neue Hanfplantagen anlegte und sich nach abgelehnter Revision nicht gestellt habe. Die Staatsanwältin hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sechs Jahre.
Für einen mitangeklagten 55-jährigen Mann aus Mönchengladbach gab es an diesem achten Prozesstag kein Urteil. Der Mann ist wegen sechs Fällen unerlaubten Handelstreibens von Betäubungsmitteln angeklagt. Er soll auch noch an zwei Plantagen in Mönchengladbach beteiligt gewesen sein. Laut eigener Aussagen sei er jedoch ausschließlich für die Anmietung der Häuser zuständig gewesen.
Die Verteidiger des Angeklagten stellten kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme erneut einen Antrag. Dabei ging es um eine angebliche Drogensucht des Angeklagten, die von einem Sachverständigen bewiesen werden soll. Bereits seit 2019 habe der Mann laut Verteidigung Kokain und Cannabis konsumiert. Er habe seine Sucht auf Grund beruflichen und privaten Stresses „nicht im Griff gehabt“ und sich unter anderem auch am „Gras der Plantagen bedient“, es teilweise auch gegen Kokain getauscht. Ihrem Mandanten sei diese Aussage sehr schwergefallen, führten die Verteidiger aus.
Nach kurzer Beratung erklärte die Kammer, sie käme nicht daran vorbei, den Angeklagten durch einen Sachverständigen näher untersuchen zu lassen. Daher soll nun ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden, das Auskunft darüber gibt, ob bei dem Mönchengladbacher ein Hang zu Rauschmitteln tatsächlich vorliegt. Der Prozess gegen diesen Angeklagten wird am 1. September fortgesetzt.