Düsseldorf Wintersemester in NRW startet mit neuem Hochschulgesetz

Düsseldorf. · Das viel diskutierte Hochschulgesetz in NRW tritt zum 1. Oktober in Kraft. Laut Experten zeigt sich nun: Streit um Anwesenheitspflicht und Zivilklausel war „Sturm im Wasserglas“.

 Im Wintersemester drängen 103 000 neue Studenten in die Hörsäle der NRW-Hochschulen.

Im Wintersemester drängen 103 000 neue Studenten in die Hörsäle der NRW-Hochschulen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Es hatte für hitzige Politdebatten gesorgt und Tausende junge Menschen auf die Straße gebracht: Zum 1. Oktober und somit zum Start des neuen Wintersemesters tritt das Hochschulgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in Kraft. Laut Landesrek­torenkonferenz werden die Studierenden in NRW keine schreckliche neue Welt vorfinden.

Die Zahl der Studienanfänger wird ersten Schätzungen zufolge bei 103 000 liegen – eine Stagnation im Vergleich zum Vorjahr. Aber „auf einem sehr hohen Niveau“, wie Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) am Montag in Düsseldorf vor der Presse erklärt. Insgesamt wird es dann rund 782 000 Studierende in Nordrhein-Westfalen geben, davon 666 000 an staatlichen Hochschulen. „Wir sind auf einem Rekordplateau“, sagt auch Lambert T. Koch, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz (LRK) der Universitäten und Rektor der Bergischen Uni in Wuppertal.

Mit dem neuen Hochschulgesetz, so Pfeiffer-Poensgen, habe man die Studienbedingungen entschlacken, bürokratischen Aufwand für die Hochschulen abbauen und ihnen mehr Autonomie zurückgeben wollen. „Wir begrüßen diese Gesetzesnovelle ausdrücklich“, sagt Koch. Es gebe im Verhältnis von Staat und den Institutionen der Forschung und Lehre nunmehr „konstruktives Vertrauen statt engmaschiger Kontrolle“. Einige der Neuerungen im Überblick:

Anwesenheitspflicht: Pfeiffer-Poensgen erinnert daran: Das neue Gesetz hat keinesfalls eine Anwesenheitspflicht eingeführt, sondern lediglich das generelle Verbot aufgehoben. „Eine allgemeine Anwesenheitspflicht wird es nicht geben können“, sagt sie. Sie solle nur erlaubt werden für „Lehrformate, deren Kern das Gespräch ist“. Koch berichtet von den ersten Rückmeldungen der Hochschulen zum Wintersemester: „Es wird sich da wenig ändern.“ Es zeige sich in der Praxis, dass die Diskussion um diesen Punkt zuvor „ein bisschen ein Sturm im Wasserglas“ gewesen sei.

Zivilklausel: Ähnlich verhält es sich laut Koch beim Verbot von Forschung zu militärischen Zwecken, das mit dem neuen Gesetz gekippt wurde. Bisher gehörte eine solche Klausel in jede Grundordnung einer Uni. „Jetzt entscheiden die Hochschulen das selbst“, so Pfeiffer-Poensgen. Und der LRK-Vorsitzende berichtet: „Ich weiß von keiner einzigen Hochschule, die die Klausel jetzt streichen will.“ Er hält sie ohnehin für redundant, weil schon das Grundgesetz die Forschung verpflichte, dem Frieden zu dienen.

Self-Assessment und Studienverlaufsvereinbarung: Studierende sollen künftig vor der Studienfachwahl online ein Assessment-Center durchlaufen können, um zu testen, ob sie die Studienvoraussetzungen erfüllen. Angesichts steigender Rückmeldungen über Studierende, die in den naturwissenschaftlichen Fächern schon beim Mittelstufen-Mathe Lücken offenbarten, sowie Abbrecherquoten von über 20 Prozent hält die Ministerin eine solche „Anregung zur Selbstreflexion“ für gut. „Die Aufwendungen, um junge Leute studienfähig zu machen, sind gestiegen“, bestätigt Koch – so brächten Lehrende in den Wirtschaftswissenschaften häufig den ersten Monat allein damit zu, mathematische Grundlagen zu schaffen. Der neue Selbsttest könne aber niemanden davon abhalten, ein Studium trotz Defiziten aufzunehmen, erklärt die Ministerin.

Ähnlich verhält es sich bei den Studienverlaufsvereinbarungen, die Student und Hochschule jetzt schließen können, um mehr Effizienz in den Weg zum Abschluss zu bekommen – von Studierendenvertretern als Gängelung abgelehnt. Auch sie seien rechtlich nicht bindend und sollten nicht dazu dienen, langsame Studenten von den Unis zu verjagen, betont Pfeiffer-Poensgen. Laut Koch gibt es noch keine Informationen, wie dieses Instrument an den Hochschulen genutzt wird. Vermutlich werde es erst in bestimmten Studiengängen erprobt.

Promotionsrecht für Fachhochschulen: Laut Ute von Lojewski, Vize-Vorsitzende der LRK der Fachhochschulen, wurde damit „ein Meilenstein erreicht“. Es werde umgehend mit dem Aufbau eines Promotionskollegs begonnen, Mitte 2021 könnten die ersten FH-Doktoranden an den Start gehen. Die Frage, ob jungen Menschen mit ihrer Studienentscheidung alle Wege offenstünden – auch der zum Doktortitel –, spiele eine Rolle „bei jeder einzelnen Studienberatung“. Zudem sei es aber auch ein wichtiges Signal an die FH-Forscher, die sich bislang als in der zweiten Reihe stehend empfunden hätten. Die Wissenschaftsministerin machte deutlich: „Das wird kein Spaziergang für die Fachhochschulen.“ Es müsse nachgewiesen werden, dass die Promotionsbedingungen am Kolleg den Unis gleichwertig seien. „Qualität ist das A und O“, so Pfeiffer-Poensgen. „Es wird keine Billig-Promotion geben.“

Damit generell die Qualität von Forschung und Lehre künftig steige, seien langfristig sichere Mittel wichtig – da sind Ministerin und Rektoren einig und begrüßen deshalb den von Bund- und Länderregierungschefs im Sommer geschlossenen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, mit dem Bund und Länder ab 2021 3,8 bis 4,1 Milliarden Euro jährlich an die Hochschulen geben. So könne insbesondere unbefristet Personal aufgebaut werden.

Es geht, so LRK-Vorsitzender Koch, aber etwa auch um aktuelle Herausforderungen wie den Lehrermangel an Grundschulen. Im vergangenen Jahr hätten die NRW-Unis bereits 300 neue Studienplätze für  das Grundschullehramt geschaffen, 2300 gibt es nun insgesamt. Er glaubt, ein weiterer Zuwachs im vierstelligen Bereich sei möglich: „Wir haben gezeigt, dass wir schnell reagieren können.“ Dann brauche man aber eben gleichzeitig zusätzliche Finanzmittel, um die Qualität der Ausbildung weiterhin sicherzustellen.