Region Schermbeck Wölfin „Gloria“ am Niederrhein vorläufig nicht zum Abschuss freigegeben
Ein Schäfer hatte nach früheren Angaben des Kreises den Antrag gestellt, die Wölfin „Gloria“ aus der Region Schermbeck mit der Kennung GW954f zu töten.
Die Wölfin vom Niederrhein ist erst einmal nicht zum Abschuss freigegeben. Das sei nach vorläufiger Einschätzung unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen, stellte der Landrat des Kreises Wesel am Montag fest. Nach vorläufiger Auffassung des Kreises sei eine konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zu Abschuss oder Vertreibung.
Ein Schäfer hatte nach früheren Angaben des Kreises den Antrag gestellt, die Wölfin „Gloria“ aus der Region Schermbeck mit der Kennung GW954f zu töten. Den Antrag hatte er mit der Gefährdung seiner Herde begründet: Bis dahin waren 18 getötete oder verletzte Schafe bei acht Übergriffen nachweislich auf das Konto der Wölfin gegangen. Darüber hinaus war „Gloria“ auch durch andere Risse im Wolfsschutzgebiet Schermbeck aufgefallen.
Jeder einzelne Fall wurde nach Angaben des Landesumweltamts geprüft. In der „ganz überwiegenden Mehrzahl“ habe der Herdenschutz den Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz nicht entsprochen, stellte das Landesumweltamt nach Angaben des Kreises fest. Zuletzt habe es im Wolfsgebiet Schermbeck im Dezember Funde von getöteten Schafen auf Weiden gegeben, die auf das Konto der Wölfin gingen.
Nach der Anhörung des Schäfers will der Kreis eine endgültige Entscheidung treffen. Der Kreis betonte, die jetzige Entscheidung sei in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium getroffen worden.