62.000 Euro ergaunert: Bewährung für Betrüger-Paar
Schulden sollen das Motiv für die „verwerfliche“ Tat gewesen sein.
Wuppertal. Gerade mal zwei Monate benötigten sie, um einem Rentner etwa 62.000 Euro aus der Tasche zu ziehen. Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht dafür eine Frau (21) und ihren Partner (31) zu Bewährungsstrafen von zwei sowie einem Jahr und zehn Monaten.
Nachdem sich die Verfahrensbeteiligten zu Prozessbeginn darauf geeinigt hatten, die beiden Angeklagten im Falle von Geständnissen zu Bewährungsstrafen zu verurteilen, ließen beide Angeklagte über ihre Verteidiger eine Erklärung abgeben. Demnach räumten sie ein, bei dem 74-jährigen Wuppertaler, den die einschlägig vorbestrafte Frau aus Serbien zufällig kennenlernte, ab Mitte Mai 2010 mit einer Lügengeschichte Mitleid erregen zu wollen.
Sie tischte dem gutgläubigen Rentner auf, sie habe einen schwer herzkranken Sohn, der dringend Medikamente brauche, für die sie kein Geld habe. Mit Erfolg: Der Mann zahlte. Und das nicht nur einmal. Insgesamt zehn Mal, so listet es die Anklage auf, zahlte der 74-Jährige eine Summe von 62 000 Euro. Beim letzten Mal blieb es beim Versuch, denn die Sparkasse war misstrauisch geworden und hatte Anzeige erstattet. Die Polizei nahm die Frau bei einer geplanten Übergabe im Juli 2010 fest. 46 000 Euro konnten die Beamten bei dem 31-Jährigen sicherstellen.
Die 21-Jährige, die als depressiv gilt, saß seither in U-Haft, befand sich zuletzt wegen einer Lungenentzündung im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg, während sich ihr Partner nach Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß befand. Er soll laut Staatsanwaltschaft im Hintergrund geplant haben.
Schulden sollen den ehemaligen Busfahrer dazu getrieben haben, sich auf den Plan einzulassen. „Der sehr, sehr gutmütige Mensch kam da für ihn wie gerufen“, sagte sein Verteidiger. Als besonderes „verwerflich“ bezeichnete das Gericht die Tat. Neben der Bewährungsstrafe muss der 31-Jährige die fehlenden 20 000 Euro in monatlichen Raten á 150 Euro an den 74-Jährigen zurückzahlen. Seine Freundin muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisen.
Die Haftbefehle gegen die Angeklagten wurden aufgehoben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.