Schwerer Fall von Gewalt im Straßenverkehr 71-Jähriger in Wuppertal von Radfahrer bewusstlos geschlagen: Ermittlungen dauern an

Wuppertal · Polizei stellt Fahrrad eines 50-jährigen Tatverdächtigen sicher. Im Fall einer Verurteilung droht dem Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Foto: dpa/Jens Büttner

Ein Autofahrer ist nach einer Verkehrsstreitigkeit am 12. Juli an der Münzstraße von einem Radfahrer angegriffen und schwer verletzt worden (WZ berichtete). Nach den vorliegenden Zeugenaussagen soll ein Radfahrer einen 71 Jahre alten Autofahrer nach einem Wortgefecht aus dem Wagen gezogen und dessen Kopf kräftig gegen das Auto geschlagen haben. Das geht aus einer Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft hervor.

Der Autofahrer trug erhebliche Verletzungen davon und war zunächst blutend und bewusstlos am Tatort liegen geblieben. Das Auto des 71-Jährigen soll durch die Tat ebenfalls erheblich beschädigt worden sein. Mehreren Zeugen war es seinerzeit nicht gelungen, den flüchtenden Radfahrer aufzuhalten.

Unmittelbar nach der Tat hatten umfangreiche Ermittlungen begonnen, hieß es weiter. Diese konnten maßgeblich durch ein Video gefördert werden, welches ein Zeuge nach der Tat von dem Täter und seiner Flucht gefilmt hatte. Auffällig war demnach insbesondere das bei der Flucht verwendete Fahrrad, wobei es sich um ein hochwertiges Markenfahrrad handelte.

Ermittlungen bei den im Bezirk ansässigen Fahrradhändlern ergaben schließlich einen Tatverdacht gegen einen 50 Jahre alten Mann aus Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft erwirkte daraufhin einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten und beauftragte die Polizei mit dessen Vollstreckung.

Am Mittwoch, 14. August, wurde der Gerichtsbeschluss vollstreckt. Hierbei konnte neben dem Fahrrad auch die mutmaßlich bei der Tat getragene Bekleidung des Verdächtigen aufgefunden und sichergestellt werden. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an. Dem Tatverdächtigen droht für den Fall einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

(Red)