Anpassung der Landesverordnung Ab sofort Rauchverbot in der Wuppertaler Fußgängerzone und am Wall
Wuppertal · Die Stadt reagiert damit auf die Anpassung der Landesverordnung. Essen bleibt erlaubt.
Ab sofort ist Rauchen in den Wuppertaler Fußgängerzonen und am Wall verboten. Also dort, wo die Maskenpflicht gilt. Bislang war es rechtlich eine Grauzone. Allerdings habe das Land die Allgemeinverordnung angepasst, weshalb Rauchen als Verstoß gegen das Maskengebot geahndet wird. Geplant ist laut Stadt zunächst eine Übergangsphase, in der Ordnungsamt und Polizei nur ermahnen. Danach würde aber eine Strafe von 150 Euro fällig.
Wer trotzdem rauchen will, muss dafür die Fußgängerzone verlassen und in Nebenstraßen ausweichen. Essen und Trinken bleibe ausdrücklich erlaubt, so die Stadt. Johannes Slawig, Chef des Wuppertaler Krisenstabes, hatte allerdings noch vor kurzem gegenüber der WZ betont, dass man auch das ungern sehe. Wer essen und trinken wolle, solle sich am besten dafür am Rand der Fußgängerzonen aufhalten.
In einer Umfrage unserer Zeitung hatte sich eine Mehrheit gegen ein grundsätzliches Verbot von Essen/Trinken und Rauchen ausgesprochen. Selbst Raucher hatten allerdings in Kommentaren argumentiert, dass man auf den Glimmstengel eigentlich auch einmal verzichten können müsse. Ein alleiniges Verbot nur für das Rauchen befürworteten dann doch einige der Befragten.
Das zieht die Stadt ab sofort auch durch. Vor zwei Wochen hatte sich Slawig noch dagegen ausgesprochen und an die Vernunft der Bürger appelliert - vor allem auch aufgrund rechtlicher Bedenken gegen ein Verbot. Die hat das Land den Städten nun aber offenbar nehmen können.