Abgeordneten-Bestechung: Urteile bestätigt
Der BGH hat die Revisionen des wegen Abgeordneten-Bestechung verurteilten Ex-SPD-Ratsherrn Specht und des Investors Clees zurückgewiesen.
Wuppertal. Sechs Jahre nach dem ersten Urteil ist das Verfahren um den mutmaßlichen Stimmenkauf rund um das Bauprojekt Schaffstal rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen des Investors Uwe Clees und des früheren langjährigen SPD-Ratsherrn Jürgen Specht verworfen. Wie berichtet, ist Specht im Oktober 2009 wegen Abgeordnetenbestechung (§ 108e) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, Clees zu neun Monaten verurteilt worden.
Specht muss jetzt eine Auflage von 20 000 Euro in Monatsraten von 600 Euro an den Weißen Ring in Wuppertal zahlen. Clees muss laut Urteil 200000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Wie berichtet, soll sich Specht laut Anklage Ende der 1990er Jahre in politischen Gremien für das umstrittene Clees-Projekt an der Katernberger Straße stark gemacht haben. Für die Ermittler steht zudem fest, dass Specht sich diese politische Einflussnahme von Clees im Jahr 2001 hat bezahlen lassen - mit mehr als 20000 Euro. Beide Angeklagten hatten im Prozess die Vorwürfe bestritten.
Das Landgericht begründet die Verurteilung unter anderem mit der großen persönlichen Nähe zwischen den beiden Angeklagten, die seit Ende der 80er Jahre verbandelt gewesen seien. Die Kammer verwies unter anderem auf falsche Rechnungen, die Specht seinerzeit über eine verdeckte Firma von Clees habe bezahlen lassen.
Fakt ist: Der 5.Strafsenat des BGH teilt die Rechtsauffassung der Wuppertaler Richter im vollen Umfang. Der Senat stellt in seinem Beschluss klar, dass dieses jetzt rechtskräftige Urteil des Landgerichts "frei von Rechtsfehlern" ist.
Specht-Verteidiger Michael Schröder hatte in seiner Argumentation stets auf die Bundespolitik verwiesen: "Was den Lobbyisten im deutschen Bundestag erlaubt ist, muss auch den kommunalen Mandatsträgern straflos gestattet sein", lautete sein Credo. Gestern zeigte er sich enttäuscht: "Ich bin klar anderer Auffassung, aber der BGH hat gesprochen - und das ist zu akzeptieren." Mit Blick auf die Kommunalpolitik sagte Schröder: "Sarkastisch gesprochen, müsste man jedem Ratsherrn raten, vorsichtshalber nicht mehr abzustimmen."
Mit Verweis auf die Ehrenordnung sieht die Stadt Wuppertal nach der Entscheidung des BGH keinen Anlass, das Abstimmungsprozedere bei Ratssitzungen zu ändern.