Änderungen im Zahlungsverkehr
Durch eine neue EU-Richtlinie ergeben sich für Bankkunden einige Vorteile. Die Verbraucherzentrale erklärt die Details.
Ab dem 13. Januar 2018 dürfen für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen sowie Einkäufen übers Internet Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das gilt europaweit — und wird durch die neue EU-Zahlungsdienste-Richtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in nationales Recht umgesetzt sein muss, so Sabine Spielmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Die neuen Regeln gelten auch für besonders gängige Zahlungsmittel wie Girokarten oder Kreditkarten von Master Card oder Visa. Bei Kartenzahlungen im Laden dürfen ebenfalls keine Aufschläge berechnet werden. Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System.
Zahlungsdienstleister müssen beim Geldtransfer künftig eine stärkere Kundenauthentifizierung verlangen. Wollen Kunden zum Beispiel per Internet auf ihr Konto zugreifen, müssen sie demnächst mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie müssen über eine Girokarte verfügen, das Passwort fürs Konto nennen oder sich über ihren Fingerabdruck zu erkennen geben. Bei unbefugtem Konto- und Kartenzugriff müssen Kunden künftig nicht mehr mit 150 Euro, sondern nur noch mit 50 Euro haften — sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Verbrauchertipp
Recht auf Lastschriftrückgabe bestätigt: Die Möglichkeit, Lastschriften ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Belastung zurück buchen zu lassen, ist zwischen Kunden und Bank bereits vertraglich geregelt. Das Recht auf Lastschriftrückgabe wird nun noch weiter gesetzlich bekräftigt. Kunden können sich Lastschriften wie bisher innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Lediglich die rechtliche Grundlage dafür ändert sich.
Mehr Transparenz bei reservierten Kartenzahlungen: Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto ihrer Kunden. Das geht künftig nur noch, wenn Karteninhaber dem vorher zugestimmt haben. Erst dann ist die Kreditkartenfirma oder Bank berechtigt, diesen Betrag auf einem Kundenkonto vorübergehend zu sperren. Neue Dienste im Zahlungsverkehr besser verankert: Kunden können Drittanbieter damit beauftragen, über ihren Online-Banking-Zugang Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Mit der Zahlungsdienste-Richtlinie werden diese Firmen nun gesetzlich anerkannt und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das bedeutet für Kunden: Sie dürfen diesen Diensten jetzt auch ihre PIN und TAN mitteilen. Das neue Recht erlaubt Kunden nun ausdrücklich, solche Dienste zur Zahlung und Kontoinformation zu nutzen.