Aktionsplan zu Bahnlärm: Bürger gefragt

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht. Er ist im Internet über laermaktionsplanung-schiene.de oder eba.bund.de/lap abrufbar.

Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase rund 38 000 Beteiligungen eingegangen.

Jetzt hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Bis zum 7. März haben alle Betroffenen Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan zu geben. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar ist. Die Rückmeldungen werden aufgenommen und in den Lärmaktionsplan Teil B eingearbeitet. Er wird Mitte 2018 veröffentlicht.

Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken. Ziel der Planung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr. Red